Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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Sorge auch bezuͤglich der durch die ständischen 
Anträge auf's Neue angeregten Erhöhung der 
Eingangs-Zölle 
a) von Leinwand, dann rohem, weißem und un- 
gezwirntem Leinengarn, 
b) von ungebleichtem ein= und zweidräbtigen, 
dann von dem zu Zetteln angeschlichteten 
Baumwollengarn, 
c) von Kammgarn und den daraus erzeug- 
ten seinen Fabricaten, namentlich den Woll- 
Mousselinen, 
d) von Shapls, 
e) von Handschuhen 
fortgesetzt eintreten zu lassen. 
B. 
Wünsche und Anträge zu 
8. 7. 
Wir wollen gestatten, daß, so lange Wir 
nicht anders versügen, den Ständen kuͤnftig die 
Uebersicht der im Zoll-Verelne ein= und ausge- 
führten Artikel mitgetheilt werde. 
den Nachweisungen. 
8. 8. 
Wir baben vor, durch Unser Finanz-Mi- 
nisterium die geeigneten Verfügungen treffen zu 
lassen, damit auf die Anfertigung eines vollkommen 
tauglichen Viebsalzes aller Fleiß verwendet und 
auf allen Aerarial-Salz-Niederlagen Unseres 
Reiches ein dem landwirthschaftlichen Bedarfe ge- 
nügender Vorrath von diesem Salze stets zum 
Verkaufe bercit gebalten werde. Dagegen stehen 
elner weitern Verminderung des Preises des Koch- 
saljes bey Verwendung desselben für landwirth= 
schaftliche Zwecke sehr erhebliche Bedenken entgegen. 
8. 9. 
Die über den Mißbrauch der Postportobe- 
freyungen gesammelten Erfabrungen und die un- 
übersehbaren, an jede Abweichung von dem sest- 
gesetzten Srsteme sich knuapfenden Folgen machen 
die beankragte Bewilligung der Postportofreyheit 
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fuͤr den landwirthschaftlichen Verein, fuͤr den poly- 
technischen Verein, für die Handelskammern und für 
die Vereine zur sittlichen Besserung der entlassenen 
Sträflinge unzuläßig. 
8. 10. 
Den auf die Herabsetzung des Porto von 
Staatspapieren und von Goldsendungen gerichleten 
Antrag anbelangend, nehmen Wir auf die in dem 
Landtags-Abschiede vom 25. Aug. 1813 Abschn. 
IV. u. §. 29. Abs. 2. ertheilte Emschließung Bezug. 
8. 11. 
Bezüglich des Lotto verweisen Wir auf Un- 
sere in eben diesem Landtags-Abschiede, Abschnitt 
IV. #. 35. ertheilte Entschließung. 
S. 12. 
Zum Zgecke der alsbaldigen Vornahme einer 
Revision der bestehenden Gewerbesteuer sind bereits 
von Unserem Finanzministerium die geelgneten 
Einleitungen getroffen worden. 
Den die Revision des Gewerbesteuct-Gesetzes 
selbst bezielenden Antrag wollen Wir in nähere 
Erwägung nehmen. 
* 
Der erneuerte Antrag wegen Abgabe der 
Waldstreu hat bereits durch die dessalls in dem 
Landtags= Abschiede vom 25. August 1813 
Abschn. IV. §. 15. ertheilte Entschließung seine 
volle Bescheidung gefunden. 
Unser Finanz-Ministerium wird den ge- 
nauen Vollzug dieser Emschließung pflichtmäßig 
überwachen. 
S. 14. 
Die bereits am Landtage von 1843 von 
Unseren getreuen Ständen angeregte Rerision 
des Steuer-Nachlaß-Gesetzes Lom 1. Juli 1831 
ist im Vollzuge der desfalls durch den Landtags- 
Abschled vom 35. August 1843 Abschn. IV. 
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