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Sorge auch bezuͤglich der durch die ständischen
Anträge auf's Neue angeregten Erhöhung der
Eingangs-Zölle
a) von Leinwand, dann rohem, weißem und un-
gezwirntem Leinengarn,
b) von ungebleichtem ein= und zweidräbtigen,
dann von dem zu Zetteln angeschlichteten
Baumwollengarn,
c) von Kammgarn und den daraus erzeug-
ten seinen Fabricaten, namentlich den Woll-
Mousselinen,
d) von Shapls,
e) von Handschuhen
fortgesetzt eintreten zu lassen.
B.
Wünsche und Anträge zu
8. 7.
Wir wollen gestatten, daß, so lange Wir
nicht anders versügen, den Ständen kuͤnftig die
Uebersicht der im Zoll-Verelne ein= und ausge-
führten Artikel mitgetheilt werde.
den Nachweisungen.
8. 8.
Wir baben vor, durch Unser Finanz-Mi-
nisterium die geeigneten Verfügungen treffen zu
lassen, damit auf die Anfertigung eines vollkommen
tauglichen Viebsalzes aller Fleiß verwendet und
auf allen Aerarial-Salz-Niederlagen Unseres
Reiches ein dem landwirthschaftlichen Bedarfe ge-
nügender Vorrath von diesem Salze stets zum
Verkaufe bercit gebalten werde. Dagegen stehen
elner weitern Verminderung des Preises des Koch-
saljes bey Verwendung desselben für landwirth=
schaftliche Zwecke sehr erhebliche Bedenken entgegen.
8. 9.
Die über den Mißbrauch der Postportobe-
freyungen gesammelten Erfabrungen und die un-
übersehbaren, an jede Abweichung von dem sest-
gesetzten Srsteme sich knuapfenden Folgen machen
die beankragte Bewilligung der Postportofreyheit
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fuͤr den landwirthschaftlichen Verein, fuͤr den poly-
technischen Verein, für die Handelskammern und für
die Vereine zur sittlichen Besserung der entlassenen
Sträflinge unzuläßig.
8. 10.
Den auf die Herabsetzung des Porto von
Staatspapieren und von Goldsendungen gerichleten
Antrag anbelangend, nehmen Wir auf die in dem
Landtags-Abschiede vom 25. Aug. 1813 Abschn.
IV. u. §. 29. Abs. 2. ertheilte Emschließung Bezug.
8. 11.
Bezüglich des Lotto verweisen Wir auf Un-
sere in eben diesem Landtags-Abschiede, Abschnitt
IV. #. 35. ertheilte Entschließung.
S. 12.
Zum Zgecke der alsbaldigen Vornahme einer
Revision der bestehenden Gewerbesteuer sind bereits
von Unserem Finanzministerium die geelgneten
Einleitungen getroffen worden.
Den die Revision des Gewerbesteuct-Gesetzes
selbst bezielenden Antrag wollen Wir in nähere
Erwägung nehmen.
*
Der erneuerte Antrag wegen Abgabe der
Waldstreu hat bereits durch die dessalls in dem
Landtags= Abschiede vom 25. August 1813
Abschn. IV. §. 15. ertheilte Entschließung seine
volle Bescheidung gefunden.
Unser Finanz-Ministerium wird den ge-
nauen Vollzug dieser Emschließung pflichtmäßig
überwachen.
S. 14.
Die bereits am Landtage von 1843 von
Unseren getreuen Ständen angeregte Rerision
des Steuer-Nachlaß-Gesetzes Lom 1. Juli 1831
ist im Vollzuge der desfalls durch den Landtags-
Abschled vom 35. August 1843 Abschn. IV.
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