Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XI 
Abschied 
Schullehrer, dann die Dauer der Werk- 
und Feiertagsschulpflichtigkeit. S. 33. 
§. 45. Die Ergänzung der Congrual-Berräge 
sämmtlicher Curatstellen und Schulleh- 
rerdienste des Reichs, dann den Vollzug 
des Art. VII. des Concordates und die 
Qualifikation der Lehrer und Lehrerinnen 
der geistlichen Unterrichts = Anstalten betr. 
S. 33 — 35. 
IV. Abschnitt. 
Beschwerden. S. 35. Schluß 36. 
Absonderung der Ketten-, Juchthaus-, und 
Arbeitshaussträflinge, Königl. allerhochste 
hierauf bezügliche Erklärung im Landtags- 
Abschiede. S. 25. F. 21. 
Advokaten. Koönigl. allerhöchste Erklärung 
auf die von den Ständen an den Thron 
gebrachten Wünsche in Bezug auf den 
Stand der Advokaten im Kdnigreiche, 
1) bezüglich der Errichtung von Advoka- 
tenkammern. S. 7. 
2) Erlassung einer Advokatentarordnung. 
S. 7 
3) Anstellung verdiensteter Advokaten im 
Staatsdienste. S. 7. 
Advokaten haben die Bewilligung des Königs 
zum Eintritt in die Kammer der Abgeord- 
neten in dem durch den F. 44 lit. c. Tit. 
I. der X. Beilage zur Verfassungs-Urkunde 
bezeichneten Falle nachzusuchen Gesetz vom 
23. Mai 1846, den §. 44 lit. c. im I. Titl 
der X. Beilage zur Verfassungs-Urkunde betr. 
S. 39. Art. 1. 5). Gesetzliche Bestimmungen 
im Falle der Verweigerung der Bewilligung. 
„Ginrris- E. 40 — 43. Art. IV. 
I. VII. 
Advokaten= Kammern. Siebe unter Ad- 
vokaten 
Advokaten-Tarordnun g. Siehe „Advo= 
katen“. 
Aerarialische Getreidmagazine. Siehe 
„Gerreidmagazine“. 
Aerarial = Sal zniederlagen. Siehe 
„Salz-Riederlagen“. 
XIV 
Alleebäume. Königl. allerhöchste Erklärung, 
betreffend die Bepflanzung der Staatsstras- 
sen mit Alleebäumen. Landtagsabschied 
S. 29. G. 33. 
Alluvionsrecht (an der Donau) Hierauf 
bezügliche allerhochste Erklärung im Land= 
tags-Abschiede. S. 26 — 27. 9. 26. 
Amte= und Kanzlei-Personal. Königl. 
allerhochsie Erklärung im Landtags-Abschiede 
bezüglich des Unterstützungs = Vereins für 
das Amts= und Kanzleipersonal. S. 27— 
28. K. 29. 
Ankauf und Ausbau der München- 
Augs burger Eisenbahn. (Siehe unter 
Eisenbahnen). 
Anstellung von Advokaten im Staatsdienste. 
Königl. Erklärung im Landtagsabschiede be- 
züglich des Wunsches wegen Austellung 
verdiensteter Advokaten im Staatsdieaste. 
S. 7. u. 3). 
Anträge. (Siehe auch „Wünsche und An- 
träge“) Koönigl. allerhochste Erklärungen 
und Entscheidungen im Landtags-Abschiede 
auf die von den Ständen gestellten Anträge, 
und zwar: 
I. Bei den Beschlüssen über die 
Gesetzes-Entwürfe. 
Königliche allerhdchste Erklärung auf 
die von den Ständen zu dem Gesetze über 
den Bau einer Eisenbahn von Bamberg 
und Würzburg nach Aschaffenburg an die 
Reichagränze, so wie zu dem Gesetzentwurfe 
über den Bau einer Eisenbahn von Lichten- 
felt an die Reichsgränze bei Coburg ge- 
stellten Anträge, und zwar über 
1) den beantragten Bau von Eisenbahnen 
a) von Nürnberg nach Regensburg mit 
einem Anschlusse nach Böhmen oder 
Oesterreich; 
b) von der Oesterreichischen Grenze 
über München nach Ulm; 
ck) von Bayreuth nach Amberg und 
von da gegen Böhmen; S. 8 — 
9. F. 5. Absatz 1. 
2) bezüglich einer Erleichterung bei Fest-
	        
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