Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XX — XX 
„es moͤge dem naͤchsten Landtage ein Ge- von den Ständen gestellten Anträge hinsicht- 
setzentwurf zur gänzlichen Aufhebung der lich der Gebalte-Aufbesserung geringer be- 
Biertax-Regulirung mit geeigneten Besiim- seldeter Eivilsiaatediener und Angestellter. 
mungen über die Bestrafung des Aueschanks S. 23. J. 15. 
verfälschten, alterirten oder verdorbenen Bie- Concor dat. Kbnigl. allerhechste Erklärung 
res 2c. vorgelegt werden. S. 10 — 11. auf die von den Ständen gestellten beson- 
d 8. 1); — des Antrags: ves mbge gestat- dern Wünsche und Anträge, betr. den Voll= 
tet werden, auswärtige Biere höher als um zug dee Arr. VII. des Concordates 2c. S. 
den drrlichen Schenkpreis verleit zu geben, 34 — 35. G. 45. 
sofern 2c. S. 11. §. 8. 2.c—; Concurrenz. Beiträge. nigl. allerhöchste 
„es mochten sämm(liche Behörden der me- Erklarung im Landtageabschiede bezuglich 
dizinischen Polizei auf Staatskosten mit der von den Ständen gestellten „besondern 
verbesserten Apparaten zur technischen Un- Wünsche und Antläge“, und zwar hinsicht- 
tersuchung des Biergehaltes ic. versehen lich der Erhebung von Concurrenzbeitragen 
werden. S. 11. F. 8. 3; — Bezüglich des aus Renken-Ueberschussen der Kirchenstiftun- 
Antrages wegen Beschränkung der Bewilli- gen S. 29 — 30. 0. 35. 
gung des Malzaufschlages 2c. S. 11 J. E. 4. Congrual-Beträge (sammtlicher Curarstellen 
Bezüglich der Bewilligung von Theuerungs= und Schullehrerdienste des Reichs) Konigl. 
zulagen. S. 11. F. 8. 5— Beñuͤglich der allerhochste Eiklarung auf die von den Staͤu- 
Prägung von Hellermünzen. S. 12. g. den gestellten besonderen Wunsche und An- 
#8. 6. Gesetz vom 23. Mai 1846, die Regu- 
lirung des Biersatzes und die Verh ältnisse 
der Brauer zu den Wirthen und dem Pub- 
likum betr. S. 81 — 090. 
Brauer. (LBierbrauer). Königl. Allerhöchste 
Sanction des Gesetzes, die Regulirung des 
Biersatzes und die Verhälenisse der Brauer 
zu den Wirthen und dem Publikum betr. 10. 
5. 8. Gesetz S. 831 — 90. 
Bürgermeister, rechtskundige. Relhtskundige 
Bürgermeister in den Städten erster Klasse, 
welche die für solche in 6. 47 des revidirten 
Gemeinde= Edikté bezeichnete Magistrats- 
Formation besitzen, haben die Bewilligung 
des Königs zum Eintritt in die Kammer 
der Abgeordneten in dem durch den §9. 44 
lit. c. im I. Titl der X. Beilage zur Verfas- 
näge bezuglich der Ergänzung der Congrual= 
Beträge sämmrlicher Curatstellen und Schul- 
lehrerdienste deo Reichs, dann den Vollzug 
des Art. VII. des Concordate# und die 
Qualisication der Lehrer und Lehrerinen 
der geistlichen Unterrichto-Anstalten. S. 33 
— 35. 6 45. 
Conseribir te. Königl. allerhochste Sanction 
des Gesetzentwurfeé uber die bei der Mili- 
tär-Aushebung im Untersuchungsprozeß, im 
Verhafte oder in Zwangs= Arbeikshäusern 
befindlichen Conseribirten betr. S. 12. V. 
v. Gesetz vom 23. Mai 183465, die bei der 
Militär-Auehebung im Untersuchungsprozeß, 
im Verhaft, oder in Zwangsarbeitohäusern 
3) 
befindlichen Conscribirten betr. S. 93 — 96. 
Curarstellen. Siehe bei „Congrual-Be- 
sungs-Urkunde bezeichneren Falle nachzusuchen träge 
S. 38 — 39. Art. I. Jiffer 3. D. 
* . Decret, Napoleonsches, vom 17. März 
Civilrech tsstreitigkeiten. Königl. Sanc= nsos. iehe „Napoleo-rsche# Decrek“. 
Distrikts= und Gem ein de'Laste n. Siehe 
bieruber die Bestimmungen dee Gesetzes vom 
23. Mai 1346, die Anescheidung der Kreis- 
lasten von den Staatslasten und die Vil- 
dung der Kreisfonds betr. S. 45 34 
Art. l. 8). — 
rion des Gesetzentwurfes uͤber die Berufungs- 
Summe in Cidilrechtsstreitigkeiten. S. 13. 
#. 14. Gesetz über die Berufungssumme in 
Civilrechtsstreitigkeiten. S. 1658 — 168. 
Civilstaatsdiene r. Königl. allerböchste Er, 
klärung im Landtagsabschiede bezüglich der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.