Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

III 
moͤglich in die unmittelbare Naͤhe der Stadt 
Muͤnchen zu verlegen. S. 10. F. 6. Kgl. allerh. 
Erklärung in dem Landtagsabschiede auf den 
Antrag: „es moge der Artikel 7 des Gese- 
tzes vom 25. August 1843, den Bau einer 
Eisenbahn von Hof nach Lindau betreffend, 
baldigst vollzogen werden. 9. 17. Seite 24. 
Gesetz vom 23. Mai 1846, die Deckung 
des Bedarfs für den Fortbau der Ludwigs- 
Sud-Nerdbahn wäbrend der zwelten Hälfte 
der V. Finanzperiode betr. S. 57—60. Ge- 
setz vom 23. Mai 1846, den Bau einer Ei- 
senbahn von Lichtenfels an die Reichsgränze 
bei Coburg betreffend. S. 61 — 64. Ge- 
setz vom 23. Mai 1846, den Bau einer 
Eisenbahn von Bamberg über Wurzburg 
und Aschaffenburg an die Reichsgränze be- 
treffend. S. 65 — 70. Gesetz den Ankauf 
und Auêbau der Münchner-Augsburger-Ei- 
senbahn betreffend. S. 73 — 76. 
Elementarschulwesen. Unterhalt dessel- 
ben ist Gemeindelast. Königl. allerhochste 
hierauf bezügliche Erklärung im Landtags- 
abschiede. S. 33. F. 44. 
Erhebung von Con currenzbeiträ= 
gen. Siehe „Concurrenzbeiträge“. 
Erwerbungen zu öffentlichen 
Zwecken in der Pfalz. Königl. Sanc- 
tion des Gesetzes betreffend die Registri- 
rungsgebühren bei Erwerbungen zu oöffent- 
lichen Zwecken in der Pfalz. S. 14. 5. 
16. Konigl. allerhöchste Erklärung auf den 
beigefügten ständischen Wunsch. S. 14 
8. 16. 
Execut ions-Verfahren in der Pfalz. 
Landt.-Absch. S. 1 3. 8. 12. — Gesetz vom 23. Mai 
1846, das Erecutions-Verfahren in der Pfalz 
betreffend. S. 105 — 164. Erster Ab- 
schnitt. Von dem Verfahren bei der 
Zwangs-Veräußerung unbeweglicher Gürter. 
S. 106 — 131. Art. 1 — 31. Zweiter 
Abschnitt. Von den Sitreitigkeiten bei 
der Zwangs-Veräußerung unbeweglicher Gü- 
ter. S. 131 — 149. Art. 37 — 13. 
Dritter Abschnitt. Von dem Verfah- 
ren bei Zwangsverdußerungen von Reaten. 
XXIV 
S. 149 — 152. ö. 54. Vierter Ab- 
schnitt. Don dem Rangordnungé-Verfah= 
ren. S. 152 — 155. 5. 55 — 60. Fünf- 
ter Abschnitt. Von dem Verfahren bei 
Zwaugs veräußerungen von Mobilien und 
von stehenden und hängenden Früchten. S. 
155 — 163. J. 61 — 80. Sechster 
Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. 
S. 163 — 164. öS. 81 82. 
Fabrikanstalten. Siehe Gewerb:= und Fa- 
brik-Anstalten. 
Feiertagê-Schulp flichrigkeit. Dauer 
der Werk= und Feiertageschulpflichrigkeit. 
Konigl. allerhechste, hierauf bezugliche Er- 
klürung im Landrage-Abschiede. S. 33. 
d. 44. 
Findel-Häuser. Kreis-Armen= und Findel- 
Häuser sind alo Kreielasien erklärt. Gesetz 
vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der 
Kreielasten von den Staatslasten und die 
Bildung der Kreiefends betreffend. S. 45 
— 54. Art. I. 5. Art. II. 
Flußinseln. Koönigl. allerhochste Erklärung 
im Landtags-Abschiede uber die von den 
Ständen beantragte unentgeltliche Verabfel- 
gung des auf den Flußinseln und in den 
Anen des Scaates wachsenden Holzes zu 
den von den Gemeinden zu fubrenden Ufer- 
Versicherungöbauten. S. 27. J. 28. 
Forstfreoler. Konigl. allerbochste Erklärung 
auf den zu dem Geseße uber die Verbesse- 
rung des Forststrafgesetzes in der Pfalz ge- 
stellten Antrag der Stande, die zu Geldstra- 
fen verurtheilten zahlungennfähigen Forst= 
freoler durch Arbeit an dffentlichen Stras- 
sen ic. den Berrag ihrer Schuldigkeit erse- 
ben zu lassen. S. 16. IJ. 18. 2. 
Forstrechte. Siehe bezüglich der Berufungs= 
summe in Streitigkeiten über Forstrechte 
S. 165 — 168. Art. I. und II. 
Forst Strafgeset (für die Pfalz). Sanctie= 
nirung des Gesetzentwurfes über die Ver- 
besserung des Forststrafgesetzes in der Pfalz. 
S. 15. g. 18. Kdnigl. allerhochste Erklä- 
rung auf die beigefügten beiden Wüasche
	        
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