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und Anträge. S. 16. J. 18. 1. und 2. — Ge-
setz vom 23. Mai 1846, die Verbesserung
des Forststrafgesetzes für die Pfalz betref
fend. S. 181 — 204.
Frohnen. In Streitigkeiten über den Besitz
oder Rechtsbestand eines bleibenden Rechteo
auf wiederkehrende Leistungen oder Gegen-
leistungen an Geld, Naturalien oder Dien-
sten ist künftig von dem Erfordernisse der
Berufungssumme Umgang zu nehmen:
1) wenn der betreffende Anspruch aus
dem Lehen= 2c. Verbande abgeleitet
wird;
2) wenn Grund= oder Bodenzinse, Gilren,
Frohnen, Hut= und Weidegerechtigkeiten
oder Forstrechre, oder die Gegenleistun-
gen füur solche Lasten aus einem sonsii-
gen Rechtsgrunde angesprochen werden.
Gesetz vom 23. Mai 1846, über die
Berufungösumme in Ciovil-Rechtostrei-
tigkeiren. S. 166 — 107. Art. 1. Abs.
1. und 2.
Frohnvesten. Hierauf bezügliche Königl. Er-
klärung im Landtags-Abschiede. S. 24.
d. 18.
G
Gagebezüge. Koönigl. allerhöchste Erklärung
im Landtags-Abschiede bei den „Wünschen
und Anträgen zu den Nachweisungen“ be-
treffend die Gagebezuge der Militär-Aerzte.
S. 23. F. 15.
Gebähr= und Irrenhäuser (sind Kreisla-=
sten). Gesetz vom 23. Mai 1846, die Aus-
scheidung der Kreielasten von den Staats-
lasten, und die Bildung der Kreisfonds be-
treffend. S. 46 Art I. 4.
Gehalts= Aufbesserungen. (Anträge
und Wünsche zu den Nachwei un-
gen.) Konigl. allerhöchste Erklärung im
Landtags-Abschiede bezüglich der Gehalts=
Aufbesserung geringer besoldeter Civil-Staats-
Diener und Angestellter. S. 23. # 15.
Geistliche Genossen schaften. Hierauf
bezügliche kdnigl. allerhochste Erklärung im
Landtags-Abschiede. S. 34. J. 45. 3. —
Gemeinde-kasten. Siehe hierüber: Gesetz
XXVI
vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der
Kreislasten von den Staatslasten, und die
Bildung der Kreisfonds betreffend. S. 46
— 47 Arf. I. 8.
Gen darmerie. Koönigl. allerhöchste Erklä-
rung im Landtageabschiede bei „Wünsche
und Anträge zu den Nachweisungen“ bezüg-
lich der Lohnungen der Gendarmerie. S.
23. 9. 15.
Gesetzbücher. Königl. allerhoͤchste Erklaͤrung
im Landtagsabschiede auf den Wunsch der
Stande wegen Bearbeitung neuer Gesetzbü-
cher. S. 25. ö. 255.
Gesetze. Beilagen zum Abschiede für die
Ständeversammlung des Konigreichs Bay-
ern, vom 23. Mai 1846. Siehe das Indalrs=
verzeichniß zu dem Gesetz-Blatte des Jah-
reb 1846. S. 1 — 8.
Getreid-Magazine (drarialische). Konigl.
allerhochsie Erklärung im Landragsabschiede,
bei den „Wunschen und Anträgen zu den
Nachweisungen“ bezuglich der ärarialischen
Gerreidmagazine. S. 28. F. 30
Getreidpreise. Konigl. allerhochste Erklä-
rung im Landtagsabschiede betreffend die
Fernbhaltung allzu hoher Gerreidpreise. S.
2. F. 30.
Gewerb= und Fabrikanstaltern (inländi-
sche) Kenigl. allerhöchste Erklärung bezüglich
des Wunsched, bei den fur den Bau und
Betrieb der Eisenbabnen erforderlichen Lie-
ferungen auf die inländischen Gewerb= und
Fabrik-Anstalten Rücksicht zu nehmen. S.
5 3.
Gewerbe-Prufungs-Commissio nen.
Wiederherstellung der Gewerbs-Prüfungs-
Commissionen am Sitßtze sämmllicher Distrikts-
Polizei-Behorden. Königl. allerhöchste hie-
rauf bezügliche Erklärung im Landtagsab-
schiede. S. 30. J. 38.
Gewerbs-Schulen. Siehe „Kreislandwirth--
schafts= und Gewerbsschulen“.
Gewerbsteuer. Konigliche Erklärung im
Landragsabschiede zu den „Wunschen und
Auträgen“ und zwar „bei den Wünschen ung