Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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und Anträge. S. 16. J. 18. 1. und 2. — Ge- 
setz vom 23. Mai 1846, die Verbesserung 
des Forststrafgesetzes für die Pfalz betref 
fend. S. 181 — 204. 
Frohnen. In Streitigkeiten über den Besitz 
oder Rechtsbestand eines bleibenden Rechteo 
auf wiederkehrende Leistungen oder Gegen- 
leistungen an Geld, Naturalien oder Dien- 
sten ist künftig von dem Erfordernisse der 
Berufungssumme Umgang zu nehmen: 
1) wenn der betreffende Anspruch aus 
dem Lehen= 2c. Verbande abgeleitet 
wird; 
2) wenn Grund= oder Bodenzinse, Gilren, 
Frohnen, Hut= und Weidegerechtigkeiten 
oder Forstrechre, oder die Gegenleistun- 
gen füur solche Lasten aus einem sonsii- 
gen Rechtsgrunde angesprochen werden. 
Gesetz vom 23. Mai 1846, über die 
Berufungösumme in Ciovil-Rechtostrei- 
tigkeiren. S. 166 — 107. Art. 1. Abs. 
1. und 2. 
Frohnvesten. Hierauf bezügliche Königl. Er- 
klärung im Landtags-Abschiede. S. 24. 
d. 18. 
G 
Gagebezüge. Koönigl. allerhöchste Erklärung 
im Landtags-Abschiede bei den „Wünschen 
und Anträgen zu den Nachweisungen“ be- 
treffend die Gagebezuge der Militär-Aerzte. 
S. 23. F. 15. 
Gebähr= und Irrenhäuser (sind Kreisla-= 
sten). Gesetz vom 23. Mai 1846, die Aus- 
scheidung der Kreielasten von den Staats- 
lasten, und die Bildung der Kreisfonds be- 
treffend. S. 46 Art I. 4. 
Gehalts= Aufbesserungen. (Anträge 
und Wünsche zu den Nachwei un- 
gen.) Konigl. allerhöchste Erklärung im 
Landtags-Abschiede bezüglich der Gehalts= 
Aufbesserung geringer besoldeter Civil-Staats- 
Diener und Angestellter. S. 23. # 15. 
Geistliche Genossen schaften. Hierauf 
bezügliche kdnigl. allerhochste Erklärung im 
Landtags-Abschiede. S. 34. J. 45. 3. — 
Gemeinde-kasten. Siehe hierüber: Gesetz 
  
XXVI 
vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der 
Kreislasten von den Staatslasten, und die 
Bildung der Kreisfonds betreffend. S. 46 
— 47 Arf. I. 8. 
Gen darmerie. Koönigl. allerhöchste Erklä- 
rung im Landtageabschiede bei „Wünsche 
und Anträge zu den Nachweisungen“ bezüg- 
lich der Lohnungen der Gendarmerie. S. 
23. 9. 15. 
Gesetzbücher. Königl. allerhoͤchste Erklaͤrung 
im Landtagsabschiede auf den Wunsch der 
Stande wegen Bearbeitung neuer Gesetzbü- 
cher. S. 25. ö. 255. 
Gesetze. Beilagen zum Abschiede für die 
Ständeversammlung des Konigreichs Bay- 
ern, vom 23. Mai 1846. Siehe das Indalrs= 
verzeichniß zu dem Gesetz-Blatte des Jah- 
reb 1846. S. 1 — 8. 
Getreid-Magazine (drarialische). Konigl. 
allerhochsie Erklärung im Landragsabschiede, 
bei den „Wunschen und Anträgen zu den 
Nachweisungen“ bezuglich der ärarialischen 
Gerreidmagazine. S. 28. F. 30 
Getreidpreise. Konigl. allerhochste Erklä- 
rung im Landtagsabschiede betreffend die 
Fernbhaltung allzu hoher Gerreidpreise. S. 
2. F. 30. 
Gewerb= und Fabrikanstaltern (inländi- 
sche) Kenigl. allerhöchste Erklärung bezüglich 
des Wunsched, bei den fur den Bau und 
Betrieb der Eisenbabnen erforderlichen Lie- 
ferungen auf die inländischen Gewerb= und 
Fabrik-Anstalten Rücksicht zu nehmen. S. 
5 3. 
Gewerbe-Prufungs-Commissio nen. 
Wiederherstellung der Gewerbs-Prüfungs- 
Commissionen am Sitßtze sämmllicher Distrikts- 
Polizei-Behorden. Königl. allerhöchste hie- 
rauf bezügliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede. S. 30. J. 38. 
Gewerbs-Schulen. Siehe „Kreislandwirth-- 
schafts= und Gewerbsschulen“. 
Gewerbsteuer. Konigliche Erklärung im 
Landragsabschiede zu den „Wunschen und 
Auträgen“ und zwar „bei den Wünschen ung
	        
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