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Anträgen zu den Nachweisungen“" wegen
Vornahme einer Roviften r%% bestehenden
Gewerbsteuer. S. 22. G. 1
Gewer bsteuer-Gesetz. uanan wegen Revi-
sion des Gewerbsteuer-Gesetzes. Hierauf
bezügliche allerhöchste Erklärung im Land-
tagsabschiede. S. 22. J. 12. Absatz 2.
Goldmünzen. Ausprägung vereinsländi-
scher Goldmünzen. Hierauf bezügl. konigl.
allerhöchste Ertlärung im Landtagsabschiede.
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Graf von *W7 stersche Perrefacten=
Sammlung. Sihe Münskersche Prtre-
facten-Sammlung.
Guteherrliche Beamte. Siehe „Stan-
des- und Gutoherrliche Beamte“.
5.
Hallen, Königliche. Kgl. allerh. Erklärung auf
den Antrag der Stände wegen Auftebung
des agergelo-s auf den Königl. Hallen. S.
20.
Handels- 8 Schifffahrts-Verträge.
Handels= und Schifffahrts-Vertrag zwischen
Belgien und den Bollvereinsstaaten. Hierauf
# Stelle im Landtagsabschiede. S.
16.
Handschub e. Königl. allerhöchste Erklärung
im Landtags-Abschiede bei „Wünsche und
Antcräge bezüglich der Jollverhälrnisse“ hin-
sichtlich des ständischen Antrages wegen Er-
höhung der Einsange: Jolle von Hand-
schuhen. S. 21. g. 6. e.
Haussteuer-Gesetz Khrigl. allerhöchste Er-
klärung auf den Antrag der Stände wegen
Revision des Haussteuer-Gesetzes. S. 15.
. 17. 2.
Heer-Ergän zungs-Gesetz. Koönigl. aller-
bochste Eetäruns im Landtags-Abschiede —
Pos. „Besondere Wünsche und An-
träge“ bureffo die Ausschließung von der
Ehre der Wafsen gemäß F§. 4. des Heer-
Ergänzungs-Gesetzes vom 15. August 1828
in der Anwendung nach der für die Pfalz
geltenden Straf-Gesetzgebung. S. 32. J. 43.
Hellermünzen. Kbnigl. allerhöchste Erklä-
—–——... — —
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rung im kandtags-Abschiede wegen Ausprig-°
ung von Hellermünzen S. 12. 5. . G.
Hofdiener, (besoldete). Besoldete Hefelener
haben die Bewilligung deb Königs zum Ein-
tritt in die Kammer der Abgeordneken in
dem durch den 9. 44 lit. e Tit. l. der X.
Beil. zur V. U bezeichnetenFalle nachzusuchen.
Gesetz vom 23. Mai 1845, den F. 44 lir.
c. im I. Ti#l der X. Beilage zur Verfas-
Hunssar Ut tunde betreffend. S. 37 — 44.
l.
Holhahgaß. Konigl. allerhochste Erklärung im
Landtage- Abschiede wegen unentgelrlicher Ver-
abfolgung des auf den Flußinseln und in
den Auen des Staates wachsenden Holzes
zu den von den Gemeinden zu führenden
Ufer-Versicherungs-Bauten. S 27. F. 28
J.
Industrie. Siehe Landtags-Abschied S. 17
§. 21. die Zollverhältnisse für die Zukunft
betreffend.
Industrie und Cultur. Siehe hierauf be-
zügliche Srellen des Gesetzes vom 23. Mai
1846 „die Ausscheidung der Kreislasten von
den Staatslasten und die Bildung der Kreis-
fonds betreffend“. S. 45 — 54. Art. 1. 3.
Interpretarion, autheutische. Königl aller-
hochste Erklärung bezuglich des Antrages
der Stände auf Vorlage- eines Gesetzent=
wurfes über autbentische Interpretation des
S. 12. Abs. 2. Tit. VI. der Verfassungs-
Urkunde rucksichtlich seiner Anwendung in
der Pfalz. S. 31. &. 40. Kdnigl. aller-
hochste Erklärung bezuglich der beantragten
authenrischen Inrerpretation der in dem §K.
4. des Heer-Ergänzungs-Gesetzes vom 15.
August 1828 enrhaltenen Bestimmungen be-
züglich ihrer Auwendung auf den pfälzischen
Kreis. S. 32. J. 4
JFrrenhäuser. Siehe ans vom 23. Mai
1846, die Ausscheidung der Kreislasten, und
die Vildung der Aiesenos betreffend. S.
45 — 54. Art. 1. 4.
JIraeliten. Siehe „Indische Glaubens-
genossen
Jüdische
Glaubensgeno Hsen. Königl.