Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XII 
tes &. 11. S. 13. 2. Abs. — Erwerbung 
der Graf von Münster'schen Petrefakten- 
Sammlung „nun Münster'sche Petrefakten- 
Sammlung" genannt, durch den Staat. S. 
12.. 13. — Gesetz, die Erwerbung der Petre- 
fakten-Sammlung des Grafen von Münster 
in Bapyreuth betr. S. 101 — 104. 
Pfalz. Königl. allerhhchste Sanktion des Ge- 
setzes, das Erecutions-Verfahren in der Pfalz 
betr. S. 13. S. 12. — Gesetz, das Ereku- 
tions-Verfahren in der Pfalz betr. S. 105 
— 164. Kbnigl. allerhöchste Sanction des 
Gesetzes über die Beseitigung der Oeffent- 
lichkeir des strafgerichtlichen Verfahrens in 
der Pfalz in den dazu geeigneten Fillen. 
S. 14. J. 15. — Gesetz, die Beseitigung 
der Oeffentlichkeit des strafgerichtlichen Ver- 
fahrens in der Pfalz, in den dazu geeiane- 
ten Fällen betr. S. 169—172. — Kdnigl. 
allerhöchste Sanction des Gesetzes die Re- 
gistrirungsgebühren bei Erwerbungen zu 
öffentlichen Zwecken in der Pfalz. S. 14. 
. 16. AKbdnigl. allerhchste Erklärung auf 
den hiezu beigefügten Wunsch. S. 14. 8. 
16. — Gesetz, die Registrirungsgebühren in 
der Pfalz betr. S. 173— 166. — Koönigl. 
allerhöchste Sanction des Gesetzes die Ver- 
besserung des Forststrafgesetzes für die Pfalz 
betr. S. 15. S. 13. — Koönigl. allerhochste 
Erklärung auf die beigefügten beiden Wün- 
sche und Anträge. . 13. S. 16. 1) und 2) 
— Sirtt die Verbesserung des Forststraf- 
gesetzes für die Pfalz betr. S. 131 — 204. 
— Konigl. allerhöchste Erklärung im Land- 
tagsabschiede bir. den Antrag auf Ergänz- 
ung der Zahl der Abgeordneten aus der 
Pfalz. S. 30. §J. 36. — Die Anwendung 
des Tit. VI. K. 132. Abs. 2. der Verfas- 
sungs-Urkunde in der Pfalz betr. Landtags= 
abschied S . G. 40. — Koͤnigl. aller- 
höchste Erklärung im Landtagsabschiede bei 
den „Besonderen Wünschen und Anträgen“ 
betr. die authentische Inlerpretation der im 
§#. 4. des Heer-Ergänzungs-Gesetzes vom 
15. August 1828 eathaltenen Bestimmungen 
bezüglich ihrer Anwendung auf den Pfälzi- 
X 
schen Kreis. S. 32. J. 43. — Was ian 
dem pfälzischen Kreise in Rücksicht auf die 
eigenthumliche Institutionen rc. desselben den 
Kreislasten beigezählt und den Kreisfonds 
überwiesen bleibe, siehe Gesetz, die Aus- 
scheidung der Kreislasten von den Staats- 
lasten und die Bildung der Kreisfonds betr. 
S. 45.—54. Art. II. — 
(Gesetzer: Geses, das Erekurions-Verfahren in 
der Pfalz betr. S. 105—164. — Gesetz, die 
Beseitigung der Oeffentlichkeit des straf- 
gerichtlichen Verfahrens in der Pfalz in den 
dazu geeigneten Fällen betr. S. 169—172. 
— Gesetz, die Registrirungsgebühren in der 
Pfalz betr. S. 173—176. — Gesetz, die 
Verbesserung des Forststrafgesetzes in der 
Pfalz betreffend. S. 181—204. — Gesetz, 
das Maximum der Kreis-Umlagen in dem 
Regierungsbezirke der Pfalz für die Jahre 
1813, 1841 und 1843 bett. S. 213 
— 416.) 
Pfarrstellen. (Katholische und protestantische.) 
Kön. allerhdchste Erklärung im Landtags- 
abschiede bei den von Ständen geäußerten 
besonderen Wünschen und Anträgen, bezüg- 
lich der Erhöhung des Ertrages aller gering 
dotirten katholischen und protestantischen 
Pfarrstellen. S. 33. . 45. 1.) 
Polzei-Strafsachen. Koönigl. allerhöchste 
Verordnung im Landtagsabschiede auf den 
Antrag der Stände betr. die Recursfrist in 
Polizei-Strafsachen. S. 30—31. F. 39. 
Polizeiliche Straferkenutnisse. Re- 
curs-Ergreifung gegen polzizeiliche Straf- 
erkenntnisse. Siehe Kandecgsbschted. S. 30 
— 31. J. 39. 
Portoh erabsetzung. (Siehe Postporto.) 
Postporto. Postpor tobefreiungen. Kön. 
allerhöchste hierauf bezügliche Erklärung im 
Landtagsabschiede bei „Wünschen und An- 
trägen zu den Nachweisungen.“ S. 11. B. 
9. — Postportoherabsetzung. Kön. 
allerhdchste Erklärung im Laadtagsabschtede 
wegen Herabsetzung des Porto von Staats- 
papieren und Goldsendungen. S. 22. 9. 10.
	        
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