XII
tes &. 11. S. 13. 2. Abs. — Erwerbung
der Graf von Münster'schen Petrefakten-
Sammlung „nun Münster'sche Petrefakten-
Sammlung" genannt, durch den Staat. S.
12.. 13. — Gesetz, die Erwerbung der Petre-
fakten-Sammlung des Grafen von Münster
in Bapyreuth betr. S. 101 — 104.
Pfalz. Königl. allerhhchste Sanktion des Ge-
setzes, das Erecutions-Verfahren in der Pfalz
betr. S. 13. S. 12. — Gesetz, das Ereku-
tions-Verfahren in der Pfalz betr. S. 105
— 164. Kbnigl. allerhöchste Sanction des
Gesetzes über die Beseitigung der Oeffent-
lichkeir des strafgerichtlichen Verfahrens in
der Pfalz in den dazu geeigneten Fillen.
S. 14. J. 15. — Gesetz, die Beseitigung
der Oeffentlichkeit des strafgerichtlichen Ver-
fahrens in der Pfalz, in den dazu geeiane-
ten Fällen betr. S. 169—172. — Kdnigl.
allerhöchste Sanction des Gesetzes die Re-
gistrirungsgebühren bei Erwerbungen zu
öffentlichen Zwecken in der Pfalz. S. 14.
. 16. AKbdnigl. allerhchste Erklärung auf
den hiezu beigefügten Wunsch. S. 14. 8.
16. — Gesetz, die Registrirungsgebühren in
der Pfalz betr. S. 173— 166. — Koönigl.
allerhöchste Sanction des Gesetzes die Ver-
besserung des Forststrafgesetzes für die Pfalz
betr. S. 15. S. 13. — Koönigl. allerhochste
Erklärung auf die beigefügten beiden Wün-
sche und Anträge. . 13. S. 16. 1) und 2)
— Sirtt die Verbesserung des Forststraf-
gesetzes für die Pfalz betr. S. 131 — 204.
— Konigl. allerhöchste Erklärung im Land-
tagsabschiede bir. den Antrag auf Ergänz-
ung der Zahl der Abgeordneten aus der
Pfalz. S. 30. §J. 36. — Die Anwendung
des Tit. VI. K. 132. Abs. 2. der Verfas-
sungs-Urkunde in der Pfalz betr. Landtags=
abschied S . G. 40. — Koͤnigl. aller-
höchste Erklärung im Landtagsabschiede bei
den „Besonderen Wünschen und Anträgen“
betr. die authentische Inlerpretation der im
§#. 4. des Heer-Ergänzungs-Gesetzes vom
15. August 1828 eathaltenen Bestimmungen
bezüglich ihrer Anwendung auf den Pfälzi-
X
schen Kreis. S. 32. J. 43. — Was ian
dem pfälzischen Kreise in Rücksicht auf die
eigenthumliche Institutionen rc. desselben den
Kreislasten beigezählt und den Kreisfonds
überwiesen bleibe, siehe Gesetz, die Aus-
scheidung der Kreislasten von den Staats-
lasten und die Bildung der Kreisfonds betr.
S. 45.—54. Art. II. —
(Gesetzer: Geses, das Erekurions-Verfahren in
der Pfalz betr. S. 105—164. — Gesetz, die
Beseitigung der Oeffentlichkeit des straf-
gerichtlichen Verfahrens in der Pfalz in den
dazu geeigneten Fällen betr. S. 169—172.
— Gesetz, die Registrirungsgebühren in der
Pfalz betr. S. 173—176. — Gesetz, die
Verbesserung des Forststrafgesetzes in der
Pfalz betreffend. S. 181—204. — Gesetz,
das Maximum der Kreis-Umlagen in dem
Regierungsbezirke der Pfalz für die Jahre
1813, 1841 und 1843 bett. S. 213
— 416.)
Pfarrstellen. (Katholische und protestantische.)
Kön. allerhdchste Erklärung im Landtags-
abschiede bei den von Ständen geäußerten
besonderen Wünschen und Anträgen, bezüg-
lich der Erhöhung des Ertrages aller gering
dotirten katholischen und protestantischen
Pfarrstellen. S. 33. . 45. 1.)
Polzei-Strafsachen. Koönigl. allerhöchste
Verordnung im Landtagsabschiede auf den
Antrag der Stände betr. die Recursfrist in
Polizei-Strafsachen. S. 30—31. F. 39.
Polizeiliche Straferkenutnisse. Re-
curs-Ergreifung gegen polzizeiliche Straf-
erkenntnisse. Siehe Kandecgsbschted. S. 30
— 31. J. 39.
Portoh erabsetzung. (Siehe Postporto.)
Postporto. Postpor tobefreiungen. Kön.
allerhöchste hierauf bezügliche Erklärung im
Landtagsabschiede bei „Wünschen und An-
trägen zu den Nachweisungen.“ S. 11. B.
9. — Postportoherabsetzung. Kön.
allerhdchste Erklärung im Laadtagsabschtede
wegen Herabsetzung des Porto von Staats-
papieren und Goldsendungen. S. 22. 9. 10.