XLIX
schiede bezüglich des von den Ständen zu den
Nachweisungen gesiellten Antrage: „Esmöge
den kön. Gesandtschaften und Consulalen an
Handelsplätzen in Zukunft zureichende Fonds
zur Untersiutzung nothleidender Bapern auf
Rechnung der Staatskassa zur Verfügung ge-
stellr werden.“ S. 25. J. 10.
Unterstützungoverein (fur das Amts= und
Kahleipersonal.) Kôn. allerhochste hierauf be-
zugliche Erklärung im Landtagoabschiede, auf
den Antrag der Stände bez. deo Unterstutzungs=
vereinö für das Amts= und Kanzleipersonal.
S. 27—28. F. 290.
Untersuchungsprozeß. Gesetz, die bei der
Militär-Aushebung im Untersuchungaprozeß,
im Verhaft, oder in Zwangsarbeitöhäusern
befindlichen Censcribirten berr. S. 93.
V.
Vereinbarungen. Pönigl. allerh. Erklärung
auf den Antrag der Stände;: „es moge eine
Vereinbarung der in der Munz= Convention
begriffenen Stagten über die Ausprägung
vereinoländischer Goldmunzen versucht wer-
den 2c. S. 28. 9. 32.
Vereins-Zolltarif. Siehe „Jolltarif."
Verfahren, bffentliche S. Königl. allerh.
Erklärung um Landtagsabschiede auf den
Wunsch der Stände: es möge bei Bearbei-
tung der neuen Gesetzbücher Müldlichkeit
und angem:essene Oeffentlichkeit des Verfah-
rens zu Grunde gelegt werden. S. 14.
15. zwelter Absatz.
Verfahren, strafgerichtliches (in der Pfalz).
Kbnigl. allerh. Sanction des Gesetzes über
die Beseiligung der Oeffentlichkeit des straf-
gerichtlichen. Verfahrens in der Pfalz in
dazu geeigneten Fällen. S. 14. &. 15.
Gesetz, die Beseitigung der Oeffentlichkeit
des strafgerichtlichen Verfahrens in der Pfalz
in, den dazu geeigneten Fällen betr. S.
160 — 176. Erccutions -Verfahren in der
Pfall; hieher gehöriges Gesetz. S. 105
bid 104.
L
Verfassungs = Urknuade des, Königreichs
Launs Gesetz vom 23. Mai## 1846, den
44. Iirc. im I. Tikel der X. Beilage
zur VerfasfungseUrkunde betr. S. 37—44.
Anwendung des Tit. VI. . 12. Abs. 2. der
Verfassungs-Urkunde in der Pfalz. Hierauf
bezügliche Stellen im Landtags-Abschiede.
S. 31. G. 40.
Vergntungssätze. Abänderung der Vergu-
tungssäge für die den Truppen auf dem
Marsche zu leistende Vergütung. Konigl.
allerhochsie hierauf bezügliche Erklärung im
Landtagéabschiede. S. 26. F. 25.
Verbaft. Im Verhafte befindliche Conscribirte.
Siehe das Gesetz vom 23. Mai 1846, die
bei der Militär-Aushebung im Untersuch-
ungsprozeß, „ Verhaft rc. befindlichen Con-
seribirten betr. S. 93. ff.
Verträge (Handels-). Haudels= und Schiff-
fahrts-Vertrag mit dem Königreiche Bel-
gien. Hicrauf bezugliche Stelle im Land-
tagsabschiede. S. 16. C. 10.
Verwendung der Staats--Einnahmen.
Verwendung der Staats-Einnahmen in den
Jahren 1444, 1843 und 1844. Siehe hier-
über Abschied für die Ständeversammlung
S. 18. A. G. 1.
Viehsal z. Königl, allerh. Erklärung im Land=
tagoabschiede, betreffend die Anfertigung ei-
n vollkommen tanglichen Biehsalzes, und
den für den landwirthschaftlichen Bedarf
nothwendigen Vorrath au Viehsalz auf al-
ken Aerarial-Salz-Niederlagen. S. 21. J. 8.
W.
Waldstreu. Abgabe von Waldstreu. Königl.
allerhöchste Erklärung un Landtagsabschiede
auf den Antrag der Stände wegen Adgabe
der Waldstren. S. 22. 6. 13.
Wasserzolle guf der Donau, Königl.
allerhochste Erklärung quf den Wunsch der
Stände: es mege durch Unterhandlung mit
der Kaiserl. Konigl. österreichischen Regie-
rung die gegeyseirige Aufhebung der Wasser-
zölle auf der Donau herheigeführt. werden.
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