Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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schluß lediglich einer einseitigen Auffassung des 
Gegenstandes beyzumessen. — 
IV. Abschnitt. 
Beschwerden. 
Die Uns vorgelegten Beschwerden über an- 
gebliche Verletzung verfassungsmäßiger Rechte 
1) des Magistrates zu Nürnberg wegen der 
ihm ausgetragenen Leistung eines Zuschusses 
aus Gemeinde-Mitleln zu dem Ausbau der 
Kreis-Irren-Anstalt in Erlangen, 
2) der Nittergutsbesitzer von Sichart und 
Beulwitz wegen Suspension der guts- 
herrlichen Gerichtsbarkeit auf den Gütern 
Hofeck, Scharten, Isaar, Zedwitz und Jod- 
litz in Oberfranken, 
3) der Bierbrauer zu München wegen zeit- 
licher Aufbebung der Rückvergütung des 
Local-Malz-Aufschlages für das aus dem 
Burgsrieden ausgeführte Bier, 
werden Wir nach Tit. X. §. 5. der Verfassungs- 
Urkunde durch Unseren Staatsrath untersuchen 
und entscheiden lassen. — 
Gegeben München den 23. Mai 1846. 
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Ueberschauen Wir nun aber am Schlusse des 
nunmehr beendigten Landtages die Gesammt-Ergeb- 
nisse desselben, so finden Wir in denselben eine 
Unserem landesväterlichen Herzen hocherfreuliche 
Fülle von Veranlassungen, Unseren lieben und 
getreuen Ständen die wohlgesällige Anerkennung 
ihrer eisrigen und entgegenkommenden Mitwirkung 
zu Unseren nur auf die Förderung des Wohles 
Unseres geliebten Volkes hingerichteten Bestre- 
bungen auszudrücken. 
Möge die hoffnungsvolle Saat, welche dieser 
Landtag ausgesäet hat, reiche Früchte tragen und 
über das ganze Land Segen verbreiten, und mö- 
gen Liebe, Treue und Vertrauen am kommenden 
Landlage der Vollendung zuführen, was sie an 
dem nun geschlossenen begonnen haben. 
Dieses sind die innigen Wünsche, mit welchen 
Wir Unsere lieben und getreuen Stände unter 
der Versicherung Unserer besondern König- 
lichen Huld und Gnade bei der Heimkehr zu dem 
heimatlichen Herde entlassen. — 
Ludw ig. 
Frh. v. Gise. Erh. v. Ichrenk, v. Abrl. Krhr. v. Gumppenberg. Graf v. Seineheim. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs 
der erpedirende geheime Secretär 
7. Heramer.
	        
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