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schluß lediglich einer einseitigen Auffassung des
Gegenstandes beyzumessen. —
IV. Abschnitt.
Beschwerden.
Die Uns vorgelegten Beschwerden über an-
gebliche Verletzung verfassungsmäßiger Rechte
1) des Magistrates zu Nürnberg wegen der
ihm ausgetragenen Leistung eines Zuschusses
aus Gemeinde-Mitleln zu dem Ausbau der
Kreis-Irren-Anstalt in Erlangen,
2) der Nittergutsbesitzer von Sichart und
Beulwitz wegen Suspension der guts-
herrlichen Gerichtsbarkeit auf den Gütern
Hofeck, Scharten, Isaar, Zedwitz und Jod-
litz in Oberfranken,
3) der Bierbrauer zu München wegen zeit-
licher Aufbebung der Rückvergütung des
Local-Malz-Aufschlages für das aus dem
Burgsrieden ausgeführte Bier,
werden Wir nach Tit. X. §. 5. der Verfassungs-
Urkunde durch Unseren Staatsrath untersuchen
und entscheiden lassen. —
Gegeben München den 23. Mai 1846.
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Ueberschauen Wir nun aber am Schlusse des
nunmehr beendigten Landtages die Gesammt-Ergeb-
nisse desselben, so finden Wir in denselben eine
Unserem landesväterlichen Herzen hocherfreuliche
Fülle von Veranlassungen, Unseren lieben und
getreuen Ständen die wohlgesällige Anerkennung
ihrer eisrigen und entgegenkommenden Mitwirkung
zu Unseren nur auf die Förderung des Wohles
Unseres geliebten Volkes hingerichteten Bestre-
bungen auszudrücken.
Möge die hoffnungsvolle Saat, welche dieser
Landtag ausgesäet hat, reiche Früchte tragen und
über das ganze Land Segen verbreiten, und mö-
gen Liebe, Treue und Vertrauen am kommenden
Landlage der Vollendung zuführen, was sie an
dem nun geschlossenen begonnen haben.
Dieses sind die innigen Wünsche, mit welchen
Wir Unsere lieben und getreuen Stände unter
der Versicherung Unserer besondern König-
lichen Huld und Gnade bei der Heimkehr zu dem
heimatlichen Herde entlassen. —
Ludw ig.
Frh. v. Gise. Erh. v. Ichrenk, v. Abrl. Krhr. v. Gumppenberg. Graf v. Seineheim.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs
der erpedirende geheime Secretär
7. Heramer.