Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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lungen des Staats ein besonderer Zuschuß II. 
von drei und vierzig Tausend Gulden aus Unser Ministerium des Innern und 
den Staats Einnahme-lleberschüssen der V. Unser Finanz-Ministerium sind mit dem 
Finanzreriode geleistet werden. Volhzuge gegenwirtigen Gesehes beauftragt. 
Gegeben, München den 23. Mai 1846. 
Ludwig. 
Erhr. v. Gise. Krhr. v. Schrenk, v. Abel. Krhr. v. Gumppenberg. Grafo. Feineheim. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs 
der erpedirende geheime Serrctär 
7. Heramer.
	        
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