Giilage.
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weise die Verzinsung der Staatsschuld betreffend,
mit Genehmigung der von den Ständen vorge-
schlagenen Modificationen, Unsere Sanction,
und lassen das hiernach ausgefertigte Gesetz hier-
neben anfügen.
1I. Abschnitt.
Uachweisungen.
Verwendung der Staats-Einnahmen.
8. 1.
Wir haben den Ständen des Reiches über
die Verwendung der Staats= Einnahmen in dem
Jahre 184445 genaue Nachweisung vorlegen —
und hiedurch den Bestimmungen der Verfas-
sungs-Inkunde Tit. VII. J. 10. Genüge leisten
lassen.
Die bei diesem Anlasse gestellten Anträge
in Beziehung auf die Post-Verhältnisse, werden
Wir einer näheren Prüfung unterwerfen.
B.
Stand der Staats-Schulden-Tilgungs: Anstalt.
in dem Jahre 181¼¼).
8. 2.
Ueber den Stand der Staats-Schulden-
München, den 30. November 1847.
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Tilgungs-Kasse in dem Verwaltunge-Jahre
1814½8 sind den Ständen des Reiches genaue
Nachweisungen vorgelegt und hiedurch die Be-
stimmungen der ##. 11. und 16. Tit. VII.
der Verfassungs-Urkunde erfällt worden.
LII. Abschnitt.
Wünsche und Anträge.
Wir haben die Stände Unseres Reiches
außerhalb des in Tit. VII. §. 22. der Ver-
fassungs-Urkunde bezeichneten Zeitpunktes behufs
eines bestimmten in dem Einberufungs-Patente
genau auagesprochenen Zweckes versammel!. Nichts
desto minder behalten Wir Uns vor, verschie-
denen der an Uns gebrachten Wünsche und
Anträge nach Befund nähere Bedachtnabme und
Selbstgewährung zuwenden zu können.
Indem Wir Uns sreuen, durch eine Ver-
einbarung mit Unseren Lieben und Getreuen,
den Ständen des Reiches, den Fortgang der
so wichtigen Eisenbahn-Unternehmungen gesichert
zu selen, ertheilen Wir denselben diesen Abschied,
nebst der Versicherung Unserer besonderen
landesväterlichen Huld und Gnade.
Ludwig.
Frhr. von Zu- hein,
Staatsrath.
von Alaurer,
Staatsrath.
frhr. von Hohenhausen,
Gencralmaior.
von Zenetti,
Staatsratb.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der geheime Sekrelär des Staatsrathes,
S. von Kobell.