Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

Beilage III. 
229 
Ersatz des Wildschadens betreffend, er- 
theilen Wir mit der von den Ausschüssen 
beantragten Modification Unsere Geneh- 
migung, und lassen hiernach das anruhende 
Gesetz — Ziffer III — durch das Gesetz- 
blatt bekannt machen. 
5. 6. 
Die Untersuchung und Aburtheilung der 
Aufschlagedefrandationen betreffend. 
Wir ertheilen dem Gesetz-Entwurfe, 
die Untersuchung und Aburtheilung der Auf- 
schlagsdefraudationen betreffend, mit Ge- 
nehmigung der von den Ausschüssen vorge- 
schlagenen Modif#cationen Unsere Sanc- 
tion, und verordnen dessen Verkündung 
Sellage IV. — Ziffer IV. — durch das Gesehblatt. 
230 
Indem Wir die Wirksamkeit der Aus- 
schüsse der Kammer der Reichsräche und 
der Kammer der Abgeordneten für Gesetz- 
gebung hiemit nach Art. 14. des Gesetzes 
vom 12. Mai 1848 — die Behandlung 
neuer Gesetzbücher betreffend — als aufge- 
hoben erklären, sprechen Wir gerne den- 
selben die verdiente Anerkennung und Un- 
ser besonderes Wohlgefallen wegen des von 
ihnen berhätigten regen Eifers, wegen ih- 
rer gründlichen und gewissenhaften Bera- 
thungen und ihrer erfolgreichen Wirksam- 
keit aus. 
Wir bleiben denselben in Gnaden ge- 
wogen. 
Gegeben Nymphenburg, den 10. November 1848. 
Maximilian. 
v. Thon-Dittmer. Beintz. Lerchenfeld. Weiehaupt. Grafv. Bray. v. Stranß, Staatsrath. 
Nach dem Befehle 
Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsrathes, 
Rath Sebastian v. Kobell. 
187
	        
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