Beilage III.
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Ersatz des Wildschadens betreffend, er-
theilen Wir mit der von den Ausschüssen
beantragten Modification Unsere Geneh-
migung, und lassen hiernach das anruhende
Gesetz — Ziffer III — durch das Gesetz-
blatt bekannt machen.
5. 6.
Die Untersuchung und Aburtheilung der
Aufschlagedefrandationen betreffend.
Wir ertheilen dem Gesetz-Entwurfe,
die Untersuchung und Aburtheilung der Auf-
schlagsdefraudationen betreffend, mit Ge-
nehmigung der von den Ausschüssen vorge-
schlagenen Modif#cationen Unsere Sanc-
tion, und verordnen dessen Verkündung
Sellage IV. — Ziffer IV. — durch das Gesehblatt.
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Indem Wir die Wirksamkeit der Aus-
schüsse der Kammer der Reichsräche und
der Kammer der Abgeordneten für Gesetz-
gebung hiemit nach Art. 14. des Gesetzes
vom 12. Mai 1848 — die Behandlung
neuer Gesetzbücher betreffend — als aufge-
hoben erklären, sprechen Wir gerne den-
selben die verdiente Anerkennung und Un-
ser besonderes Wohlgefallen wegen des von
ihnen berhätigten regen Eifers, wegen ih-
rer gründlichen und gewissenhaften Bera-
thungen und ihrer erfolgreichen Wirksam-
keit aus.
Wir bleiben denselben in Gnaden ge-
wogen.
Gegeben Nymphenburg, den 10. November 1848.
Maximilian.
v. Thon-Dittmer. Beintz. Lerchenfeld. Weiehaupt. Grafv. Bray. v. Stranß, Staatsrath.
Nach dem Befehle
Seiner Majestät des Königs:
der geheime Secretär des Staatsrathes,
Rath Sebastian v. Kobell.
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