Schlußbestimmung.
Arc. 274.
Wird ein von dem Angeklagten (oder
im Falle des Art. 165. von seinem Stell-
vertreter) eingewendetes Rechtsmittel ver-
worfen, so ist der Unterliegende zugleich in
die Kosten zu verurtheilen.
In allen übrigen Fällen werden die
gerichtlichen Kosten des Rechtsmittels von
der Scaatskasse getragen.
Fünfter Titel.
Von dem Ungehorsamsverfahren.
Erstes Capitel.
Von dem Ungehorsamsverfahren
bei den mit Todes-, Ketten= oder
Zuchthausstrafe bedrohten Ver-
brechen.
Art. 275.
Wenn eine Person, welche eines mit
Todes-, Ketten= oder Zuchthauestrafe be-
drohten Verbrechens verdächtig geworden,
abwesend oder entslohen ist, so sind vom
Untersuchungsgerichte unverzüglich die nöthi-
gen Verfügungen zu treffen, um dieselbe
vor Gericht zu stellen, zu welchem Ende
von den in den Art. 411.— 418., Thl. II.
des Strafgesetzbuches bezeichneten Mitteln
Gebrauch zu machen ist.
Art. 276.
Während diese Maßregeln zum Voll-
zuge gebracht werden, ist die Voruntersu-
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chung, so weit solches ohne Vernehmung
des Verdächtigen geschehen kann, fortzu-
setzen, und wenn alle Mittel, den Ver-
dächrigen vor Gericht zu bringen, fruchelos
bleiben, nach Art. 47. u. ff. zu verfahren.
Art. 277.
Findet das Appellationsgericht die im
Art. 63. Abs. 1. bezeichneten Boraussetzun-
gen gegeben, so erläßt es mit dem Erkennt-
nisse auf Anklage und Verweisung vor das
Schwurgericht zugleich den Beschluß auf
Einleitung des Ungehorsamsverfahrens und
verordnet die Edictalladung des Angeklagten.
Art. 278.
Die Edictalladung muß enthalten:
1) Vor= und Zunamen, Alter, Geburts-
und Wohnort, Stand und Gewerbe
des Angeklagten, soweit dieses Alles
bekannt ist;
die Bezeichnung des Verbrechens mie
Angabe der Zeit und des Ortes der
Begehung, sowie des Namens des
Beschädigten;
3) die Aufforderung an den Angeklagten,
binnen drei Monaten bei dem Geriche,
wo das Schwurgericht gehalten wird,
zu erscheinen und sich wegen des ihm
angeschuldlgten Verbrechens zu verant-
worten, widrigenfalls gegen ihn als
einen Ungehorsamen dem Gesetze gem#ß
verfahren und die Aburtheilung in
seiner Abwesenheit erfolgen werde.
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