Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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des Serafgesetzbuches ausgesetzt wurde, so 
ist bei der Enescheidung über den Letzteren 
das frühere Gesetz in Anwendung zu bringen. 
Art. 373. 
Ist gegen ein vor dem erwähnten 
Tage gefälltes Urtheil das Rechtemirtel 
der Revision oder weiteren Vertheidigung 
ergriffen worden, so erfolgt die zweitrich- 
terliche Entscheidung nach dem früheren 
Gesetze. 
Doch findet, wenn bloß der Ange- 
schuldigte sich des Rechtsmittels bedient 
hat, eine Abänderung zu dessen Nachtheil 
(Serasgesetzbuch Thl. II. Art. 375.) nicht 
weiter statt. 
Art. 374. 
Eine Wiederaufnahme des Strafver- 
fahrens zum Nachtheile desjenigen, welcher 
vor dem gemäß Art. 370. festzusetzenden 
Tage rechtskräftig für unschuldig erklärt, los- 
gesprochen oder verurtheilt wurde, ist von 
jenem Tage an unzuléssig. 
Gegen einen von der Instanz Ent- 
lassenen kann diese Wiederaufnahme unter 
denselben Voraussetzungen stattfinden, unter 
welchen solche der Art. 55., Abs. 2., des 
384 
gegenwärtigen Gesetzes nach vorgängiger 
Einstellung des Strafverfahrens gestattet. 
In einem solchen Falle wird das vor- 
hergegangene Urtheil auf Enilassung von 
der Instanz einem Beschlusse auf Einstel- 
lung des Strafverfahrens (im Sinne des 
gegenwärtigen Gesetzes) gleichgestellt. 
Art. 375. 
Wer vor dem gemäß Art. 370. fest- 
zusetenden Tage verurtheilt oder von der 
Instanz entlassen wurde, kann, wenn die 
gesetzlichen Bedingungen gegeben sind, auch 
nach jenem Tage die Wiederaufnahme des 
Serafverfahrens verlangen. 
Die Zulassung, Instruction und Ver- 
bescheidung des Wiederaufnahmögesuches, so 
wie die neue Untersuchung und Aburthei- 
lung im Falle der gestatteten Wiederauf- 
nahme richtet sich, wenn das Gesuch binnen 
Jahrce frist nach dem oben bezeichneten Tage 
angebracht wurde, nach dem früheren, au- 
ßerdem aber nach dem gegenwärtigen Gesetze. 
Die Staateminister der Justiz, des 
Innern und der Finanzen sind mit dem 
Vollzuge des Gesetzes beauftragt. 
Gegeben Nymphenburg, den 10. November 1848. 
Maximilian. 
v. Thon- Ditimer. Heintz. Lerchenfeld. Meiohanupt. Grafv. Pray. v. Strauß, Staatsrath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät ves Küönigs: 
der geheime Secretär des Staatsraths, 
Nath Seb. v. Kobell.
	        
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