Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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bel  demselben  betr.  S.  1—  8.  S.  auch  klassen.  S.  156  —157.  Art.  6.  —  Ein-„Abgcordnete".
  kommens-Fassionen.  S.  157—158.  Art.  7.
Königl.  Allerhöchste  Sanction  dieses  Ge-  Folgen  der  Versäumung  der  Einkommens-Fasetzes.
  S.  42.  s.  1.  tirung.  S.  158  —159.  Art.  8.  —  Commis-Gesetz,

  die  Kosten  auf  die  Abordnung  zur
Wolksvertretung  bei  dem  deutschen  Bunde  in
Frankfurt  betr.  S.  57—60.

Königlich  Allerhöchste  Sanction  dieses  Gesetzes.
  S.  43.

Deutsche  Reichsversammlung.  Wahl
der  Abgeordneten  zu  derselben.  S.  „Abgeordnete"
  und  „Volksvertretung“

Diäten  und  Reisekosten  der  Abgeordneten
  zur  Volksvertretung  am  deutschen  Bunde
zu  Frankfurt.  S.  58.

Doctoren.  Dieienigen  Staatsbürger  welche
auf  einer  deutschen  Hochschule  den  Doctorgrad
erlangt  haben,  können  zu  Geschwornen  berufen

  werden.  S.  195.  Art.  1.  S.  265.
Art.  75.
E.
Edictalladung  der  eines  Verbrechens  oder
Vergehens  verdächtigen  abwesenden  oder

slüchtig  gewordenen  Personen.  S.  352—  353.
Einkommen-Steuer.  Gesetz,  die  Einkommen-Steuer
  betr.  S.  153—1606.

Welches  Einkommen  der  Einkommensteuer
unterliegt.  S.  154—  155.  Art.  1.  —  Wer  von
Entrichtung  derselben  frei  ist.  S.  155.  Axrt.  2.
—  Verhältniß  bezüglich  des  Einkommens,  welches
  Ausländer  aus  Bayern  und  bagerische
Staatsangehörige  aus  dem  Auslande  beziehen.
  S.  155.  Art.  3.  —  Steuerpflichtigkeit
in  lokaler  Beziehung;  Ab=  und  Zugänge  am
Einkommen  während  des  Jahres.  S.  156.
Art.  4.  Steuertermin  und  Ratenzahlung.
S.  156.  Art.  5.  —  Feststellung  der  Steuersion

  zur  Prüfung  der  Einkommene-Fassionen;
S.  159.  Art.  9.  —  Verfahren  bezüglich  beanstandeter
  Fassionen;  Amtsverschwiegenheit  des
Prüfungs-Ausschusses.  S.  159—160.  Art.
10.—  Berufungsrecht  der  Steuerpflichtigen  gegen
  den  Definitivbeschluß  des  Prüfungs-Ausschusses
  an  ein  Schiedsgericht.  S.  160  —  161.
Art.  11.  —  Bildung  der  Schiedsgerichte.  S.
161.  Art.  12.—  Vorsitzende  in  den  Schiedsgerichten
  und  deren  Befugniß.  S.  162.  Art.  13.
—  Verfahren  bei  denselben.  S.  162—163.
Art.  14  —  15.  —  Gegen  die  Entscheidung
des  Schiedsgerichts  ist  kein  Rechtsmittel  zulässig.
  S.  163.  Art.  16.  —  Reisekosten,
Entschädigung  für  Zeitverlust  der  Mitglieder
des  Schiedsgerichts  2c.;  Tar=  und  Stempelfreiheit
  der  Verhandlungen.  S.  163.  Art.  17.
—  Strase  in  Desrandationssällen.  S.  163.
Art.  18.  —  Erhebungs-Periode  der  allgem.
Einkommensteuer.  S.  164.  Art.  19.  —
Aufhebung  des  Familienschutzgeldes,  der  Personal=
  und  Mobiliarsteuer  2c.  und  Einführung
  der  Gewerbsteuer  für  gewisse  freie  Gewerbe.
  S.  161—  165.  Art.  20.  —  Vollzugsbestimmung.
  S.  166.  Art.  21.

Königlich  allerhöchste  Sanction  dieses  Geseyes.
  S.  51.  K.  1.

Eisenmann,  Dr.,  Königlich  Allerhöchste  Erklärung
  auf  den  von  den  Ständen  an  die
Krone  gebrachten  Wunsch  wegen  Entschädigung
  desselben  für  die  in  Folge  der  gegen
ihn  eingetretenen  strafrechtlichen  Verhandlung
erlittenen  materiellen  Verluste.  S.  43.  F.  3.

Erbrecht.  Berleihung  von  Grundeigenthum
unter  Vorbehalt  des  Erbrechts  findet  von
nun  an  nicht  mehr  Statt.  S.  107.  Art.  17.