Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Gerichtsstand,  privflegirter.  S.  Privilegirter

  Gerichtsstand.

Gerichtsverfassung  in  Strassachen.  Gesetzliche
  Bestimmungen  hierüber.  S.  235
—240.

Geschworne.  Allgemeine  gesetzliche  Bestimmungen

  über  deren  Einführung  im  strasrechtlichen
  Verfahren.  S.  141.  Art.  10.
4)  und  S.  144.  Artk.  20.

Siehe  weiter  unter  „Schwurgerichte“  und
„Strafgesetzbuch“  (Abänderung  des  zweiten
Theils  desselben).

Geschwornenliste.  Fertigung  und  Ergänzung
  derselben.  S.  265—273.

Gesetzbücher.  Gesetz,  die  Behandlung  neuer
Gesetzbücher  betr.  S.  17—24

Königlich  erhechne  Sanction  dieses  Gesetzes.
  S.  43.  s.

—  Koöniglich  kss=  Erklärung  auf  die
ron  den  Ständen  hiebei  angebrachten  Wünsche.
S.  43—44.  8.  4.

Die  zur  Berathung  der  Gesetz=  Entwürse
für  die  neue  Gesetzgebung  zu  wählenden  Ausschüsse.
  S.  unter  „Ausschüsse“.

Gesetze,  bayerische.  Gesetz,  die  Einführung
derselben  in  den  1847  von  Böhmen  erworbenen
  Gebictstheilen  betr.  G.  185  —  190.

Königlich  allerhöchste  Sanction  dieses  Gesetzes.
  S.  52.  8.  19.

Gesetzgebung.  Die  Grundlagen  der  Gesetzgebung
  über  die  Gerichts  =  Organisation,
über  das  Verfahren  in  Civil=  und  Strafsachen
  und  über  das  Strafrecht  betr.  S.
129—134.

Königlich  allerhöchste  Sanction  dieses  Gesetzes.
  S.  50.  4.  14.

Gesetzgebungs  =  Ausschüsse.  Abschied
für  die  ständischen  Gesetzgebungs-Ausschüsse.
S.  125—230.  S.  auch  „Ausschüsse“.

 

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Gewerbtreibende.  Käniglich  allerhöchste
Erklärung  auf  den  ständischen  Wunsch  wegen
Unterstützung  der  kleinen  Gewerbtreibenden.
S.  44.  s.  5.  2).

Grundlasten.  Ablösung  aller  Grundlasten.
S.  106—118.  Art.  21—40.  Siehe  auch
unter  „Ablösung“.

Gutsherrliche  Beamte  und  Diener.
S.  Standes=  und  gutsherrliche
Beamte  ret.

Gutsherrliche  Gerichtsbarkeit.  Gesezz,
die  Aufhebung  der  standes=  und  gutsherrlichen
  Gerichtsbarkeit  rc.  betr.  S.  97—118.
S.  auch  „Ablösung  von  Grundlasten“.


H.

Holzfrohnen.  S.  107.  Art.  18.

Holz=  und  Streurechte  in  Waldungen
und  Gebirgen  wird  das  Forstpolizei=  Gesetz
normiren.  S.  107.  Art.  18.

Hypothekenwesen.  Zuständigkeit  der  untersten
  Gerichte  in  demselben.  S.  140.  Art.  7.

J.

Jagdfrevel.  Gesetzliche  Bestlmmungen  über
gerichtliche  Untersuchung  und  Bestrasung  der
Jagdfrevel.  S.  385—392.

Siehe  auch  „Wilddiebstahl.“

Jagd-Personal.  Königlich  allerhöchste  Erklärung
  im  Landtags-Abschiede  wegen  Bedachtnahme
  auf  das  Brodloswerden  des  Jagd-Personals.
  S.  50.  s.  13.

Jagdrecht.  Gesetz,  die  Aushebung  des  Jagdrechts
  auf  fremdem  Grund  und  Boden  in
den  Regierungsbezirken  diesseits  des  Rheins
betr.  S.  129—134.