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und Gegenzelchnung bei allen Aus-
schreibungen königlich allerhöchster Ent-
schließungen. S. 45—46. s. 8.
Mortuarium (Besthaupt). Aufhebung des-
selben. S. 100. Art. 3.
Kündlichkeit und Oeffentlichkeit.
Gesetzliche Bestimmungen über Einführung
derselben bei dem Strafverfahren in den Lan-
destheilen diesseits des Rheins. S. 35. Art.
1. und 3. S. 143. Art. 16., S. 144.
Art. 19. dann S. 292. Art. 138. u. f.
Desgleichen bei dem Civil Versahren. S. 142.
Art. 14.
N.
Nachweisungen. Königlich allerhöchste Er-
klärung im Landtage-Abschiede bezüglich der
Verwendung der Staats, Einnahmen für das
dritte Jahr der VI. Finanz-Periode und die
Verwaltung der Fonds der Staatsschulden-
tilgungs-Anstalt für 1845/40 betr. S. 52.
Natlonalversammlung, deutsche. Siehe
„Abgeordnete“ und „Volks vertre-
tung.“ 6
Napoleonische Dekrete von 1810 über
Buchdruckereien und Buchhandel. Königlich
allerhöchste Erklärung auf den hierauf bezüg-
lichen ständischen Antrag. S. 48. s. 10. 3.)
Neubruchzehent, aufgehoben. S. 100.
Art. 4.
Reustift, neuerliche Einführung desselben fin-
det nicht mehr Stat. S. 107. Art. 17.
Nichtigkeit beschwerde gegen die von den
Shgerichte erlassenen Urtheile. S. 328
— *“ Aufstellung besonderer Beamten hie-
für bei Einführung der neuen Gerichtsorga-
nisation. S. 140. Art. 7.
O.
Oessentlichkeit. Gesetzliche Bestimmungen
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über Einführung derselben bei dem Strafver-
fahren in den Landestheilen diesseits des
Rheins. S. 35. Art. 1 und 2.; S. 297.
Art. 138.
In welchen Fällen eine Beschrän-
kung derselben stattfinden darf. S. 35. Art.
2.; dann S. 292. Art. 139 und 140.
S. auch „Mündlichkekt.“
Offizieren u. Militär-Beamten, welche
zu Landtags-Abgeordneten gewählt werden,
darf der Urlaub nicht verweigert werden.
S. 84. Art. 24.
Parlament, deutsches.
ordneten zu demselben.
und „Volksvertretung“.
Periodische Schriften. S. „Zeilungen.“
Pfalz. Gesetz, die Zahl der Abgeordneten zur
Ständeversammlung aus der Pfalz betreff.
S. 9—12.
Politische Verbrechen oder Vergehen.
Amnestirung derselben. S. 14. Art. I.
Poltzei-Strafgesebbuch. S. 144. Art. 21.
Presse. Edikt, die Freiheit der Presse und
des Buchhandels betr. S. 89 — 96.
Umsang der Preßfreiheit. S. 90—91.
#5s. 1—2. Eigenthums= und Nugungsrechte
von Schristen bleiben ungestört. S. 92. s. 3.
Amtsverschwiegenheit der Staatsdiener in
Bezug auf Preßfteiheit. S. 92. #. 4. An-
dere als in den Gesetzen enthaltene Be-
schränkungen der Preßfreiheit finden nicht
Statt. S. 92. s. 5. Aburtheilung der An-
klagen wegen Preßvergehen und Verbrechen
durch Schwurgerichte. S. 92. #. 6. Durch
die Presse begangene Polizei= Uebertretungen
ressortiren zu den Gerichten. S. 93. 8. 7.
Polizeiliche Beschlagnahme. S. 93. 5. 8.
Ausdehnung der Bestimmungen über Preß-
sreihelt auf bildliche Darstellungen. S. 93.
Wahl der Abge-
S. „Abgeordnete“