441
5. 9. Schlußbestiumungen. S. 94. s. 10
und 11
Königlich allerhöchste Sanction dieses Eoik-
tes. S. 47. S. 10.
Königlich allerhöchste Erklärung auf die
bei dem Gesetze über die Freiheit der Presse
ausgedrückten ständlschen Wünsche und An-
träge:
1) wegen Revlsion der Strafgesetze über
die Verletzung der Amtsverschwiegen-
heit. S. 48. #. 10. 1.)
2) wegen Aufnahme von amtlichen und
nichtamtlichen Berichtigungen in Zei-
tungen und periodische Schiiften. S.
48. s. 10. 7.)
in Bezug auf die Napoleonischen De-
crete von 1810 über die Buchdrucke-
reien ouno den Buchhandel. S. 48.
8. 10. 3.)
Zuweisung der durch Mißbrauch der Presse
verübten Verbrechen und Vergehen an die
3
Schwurgerichte. S. 35. Art. 3.
Privaten. Deren fire Grundgesälle sind
ablösbar. S. 108. Art. 21.
Privilegirter Gerichtsstand. Aufze=
bung desselben. S. 138. Art. 2.
Protestantische Kirche. Gesetz, die pro-
testantischen General= Synoden und den Con-
sistorialbezirk Speyer betr. S. 149—152.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes. S. 51. 8. 15.
R.
Rechtsmittel gegen die von den Schwur-
gerichten erlassenen Urtheile. S. 328—351.
Rechtspflege. Trennung derselben von
der Verwaltung. S. 138. Art. 1.
Reichsräthe. Koöniglich allerhöchste Erklä-
rung auf den ständischen Antrag bezüglich
—
442
zeitgemäßer Erweiterung der Kammer der
Reichsräthe. S. 46. s. 9. 1.)
Reichsversammlung, deutsche. Wahl
der Abgeordneten zu derselben. S. „Abge-
ordnete"“ und „Volksvertretung.“
Richter aller Abstufungen sind inamovibel.
S. 145. Art. 22.
Rückfall. Gesetzliche Ermächtigung zur Ab-
änderung der Bestimmungen des Strasgesetz-
buches Theil I. Art. 112—117 über Rück-
fall. S. 38. Art. 7.
Rückfall eines wegen eines Verbrechens oder
Vergehens schon einmal Verurtheilten ist ein
Erschwerungsgrund. Thl. I. Art. 90 u. 97
3. 4 d. St.-G.-B. S. 219. Art. 2.
S.
Schwurgerichte. Gesetzliche Bestimmungen
über Einführung derselben bei dem Straf=
verfahren in den Landestheilen diesseits des
Rheins. S. 35 und 36. Art. 1—3.
Gesetz über die Einführung der Schwur-
gerichte. S. 193—214.
Erste Abtheilung. Von der Fertigung und
Ergänzung der Geschwornenliste. S. 194
—203.
Wer zu den Verrichtungen eines Ge-
schwornen berufen werden kann. S. 194
— 195. Art. 1. — Wer Geschworner nicht
seyn kann. S. 195—196. Art. 2. —
Berechtigung zur Ablehnung der Verrichtung
eines Geschwomnen. S. 196. Art. 3. —
Herstellung und Verzffentlichung der Ur-
listen. S. 196—197. Art. 4. — Be-
rechtigung zur Einsprache wegen Uebergehung
befähigter und Eintragung unbefähigter In-
dividuen in die Urlisten z und Entscheidung
hlerüber; — Beschwerde gegen diese Cnt-
scheidung und Competenz-Bestimmung; —
33