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Erhöhung des Zinssußes von den bel der
Staatsschuldentilgungs = Anstalt anliegenden
Sparkasse-Kapitalien. S. 178—179. Art. I.
— Ratenweise Zurückzahlung dieser Spar-
kasse, Kapitalien. S. 179. Art. II. — Be-
stimmung wegen vorzugswetser Befriedlgung
der Einlagen aus der Klasse der Dienst-
boten, Handwerksgesellen, Taglöhner 1c.
S. 179—180. Art. III. — Ermächtigung
für die Gemeinden zur Ausstellung 4prozen=
tiger, durch Verloosung rückzahlbarer Spar-
kasse-Schuldscheine. S. 180. Art. IV. —
Schlubbestimmung. S. 181. Art. V.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge-
setzes. S. 51. s. 18.
Speyer, Consistorialbezirk. S. unter „Con-
sistorialbezirk“.
Staat. Dessen fire Grundgesälle sind ablös-
bar. S. 108S. Art. 21.
Der Staat ist von der Entrichtung der
Kapitalsteuer ausgenommen. S. 171. Art. III.
Staats-Anlehen. S. „Anlehen“.
Staats-Anwaltschaft bel dem gerichtlichen
Verfahren In Strafsachen. S. 38. Art. 8.
S. 240 —245.
Staats--Anwälte. Aufstellung von solchen
bei den Collegialgerichten. S. 142. Art. 13.
Staatsbeamte. Der privilegirte Gerichts-
stand der höheren Staatsbeamten aufgehoben.
S. 138. Art. 2
Den zu Landtags-Abgeordneten gewählten
Staatsbeamten und öffentlichen Dienern darf
der Urlaub nicht verweigert werden. S. 84.
Art. 24. S. auch „Staatsdiener“.
Staatsbürgerthum. Königlich allerhöchste
Exrklärung auf den ständischen Vorschlag, das
besteuerte Einkommen aus intellektueller Thä-
tigkeit den Criterten des Staatsbürgerthums
beizuzählen. S. . s. 9. 4).
Staatsdiener. A-ctive Staatsdiener können
Staatsminlster.
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nicht Geschworne seyn. S. 195 Art. 2.
S. 266. Art. 76.
Gesetzliche Bestimmung über die Amts-
Verschwiegenheit derselben in Bezug auf die
Fretheit der Presse. S. 93. S. auch
· Staatsbeamte“.
Staats-Einnahmen. Koöniglich allerhöchste
Erklärung im Landtags-Abschlede bezüglich
der Nachwelsungen über die Verwendung
der Staats-Einnahmen für das deltte Jahr
der VI. Finanz-Periode. S. 52.
Staats-Gerichtshof. Königlich allerhöchste
Erklärung auf den ftändischen Wunsch den
Geseg-Entwus über den Staats-Gerichtshof
und das Verfahren bei Anklage der Minister
der nächsten Ständeversammlung wleder vor-
legen zu lassen. S. 42—46. 8. 8.
Staats-Grundholden. Königlich allerhöchste
Erklätung auf den bei dem Ablösungs Geseh an
die Krone gebrachten Wunsch wegen Ermä-
ßigung der mit Grundlasten überbürdeten
Staats-Grundholden. S. 49. 8. 11. 1).
S. „Minister“.
Staats-Obligationen unterliegen der Na-
pltalstener. S. 170. Art. 1.
Staatschuldentilgungs-Anstalt. Verwal-=
tung der Fonds derselben für 184/3/6. Hie-
rauf bezügliche Königlich allerhöchste Erklä-
tung im Landtagsabschtede. S. 57.
Staats-Schuldscheine. Koniglich aller-
höchste Erklärung auf den ständischen Wunsch
wegen Bemerkung des Zinsbetrags auf den
neu zu kreirenden Staatsschuldscheinen. S.
44. S. 5. 1).
Stände-Versammlung. Geseß, die Jahl
der Abgeordneten zur Stände-Versammlung
aus der Pfalz betr. S. 9—12.
Gesehliche Bestimmungen über die Be-
rathung neuer Gesetzbücher in beiden Kam-
mern der Stände-Versammlung und deren
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