Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Erhöhung des Zinssußes von den bel der 
Staatsschuldentilgungs = Anstalt anliegenden 
Sparkasse-Kapitalien. S. 178—179. Art. I. 
— Ratenweise Zurückzahlung dieser Spar- 
kasse, Kapitalien. S. 179. Art. II. — Be- 
stimmung wegen vorzugswetser Befriedlgung 
der Einlagen aus der Klasse der Dienst- 
boten, Handwerksgesellen, Taglöhner 1c. 
S. 179—180. Art. III. — Ermächtigung 
für die Gemeinden zur Ausstellung 4prozen= 
tiger, durch Verloosung rückzahlbarer Spar- 
kasse-Schuldscheine. S. 180. Art. IV. — 
Schlubbestimmung. S. 181. Art. V. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes. S. 51. s. 18. 
Speyer, Consistorialbezirk. S. unter „Con- 
sistorialbezirk“. 
Staat. Dessen fire Grundgesälle sind ablös- 
bar. S. 108S. Art. 21. 
Der Staat ist von der Entrichtung der 
Kapitalsteuer ausgenommen. S. 171. Art. III. 
Staats-Anlehen. S. „Anlehen“. 
Staats-Anwaltschaft bel dem gerichtlichen 
Verfahren In Strafsachen. S. 38. Art. 8. 
S. 240 —245. 
Staats--Anwälte. Aufstellung von solchen 
bei den Collegialgerichten. S. 142. Art. 13. 
Staatsbeamte. Der privilegirte Gerichts- 
stand der höheren Staatsbeamten aufgehoben. 
S. 138. Art. 2 
Den zu Landtags-Abgeordneten gewählten 
Staatsbeamten und öffentlichen Dienern darf 
der Urlaub nicht verweigert werden. S. 84. 
Art. 24. S. auch „Staatsdiener“. 
Staatsbürgerthum. Königlich allerhöchste 
Exrklärung auf den ständischen Vorschlag, das 
besteuerte Einkommen aus intellektueller Thä- 
tigkeit den Criterten des Staatsbürgerthums 
beizuzählen. S. . s. 9. 4). 
Staatsdiener. A-ctive Staatsdiener können 
  
Staatsminlster. 
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nicht Geschworne seyn. S. 195 Art. 2. 
S. 266. Art. 76. 
Gesetzliche Bestimmung über die Amts- 
Verschwiegenheit derselben in Bezug auf die 
Fretheit der Presse. S. 93. S. auch 
· Staatsbeamte“. 
Staats-Einnahmen. Koöniglich allerhöchste 
Erklärung im Landtags-Abschlede bezüglich 
der Nachwelsungen über die Verwendung 
der Staats-Einnahmen für das deltte Jahr 
der VI. Finanz-Periode. S. 52. 
Staats-Gerichtshof. Königlich allerhöchste 
Erklärung auf den ftändischen Wunsch den 
Geseg-Entwus über den Staats-Gerichtshof 
und das Verfahren bei Anklage der Minister 
der nächsten Ständeversammlung wleder vor- 
legen zu lassen. S. 42—46. 8. 8. 
Staats-Grundholden. Königlich allerhöchste 
Erklätung auf den bei dem Ablösungs Geseh an 
die Krone gebrachten Wunsch wegen Ermä- 
ßigung der mit Grundlasten überbürdeten 
Staats-Grundholden. S. 49. 8. 11. 1). 
S. „Minister“. 
Staats-Obligationen unterliegen der Na- 
pltalstener. S. 170. Art. 1. 
Staatschuldentilgungs-Anstalt. Verwal-= 
tung der Fonds derselben für 184/3/6. Hie- 
rauf bezügliche Königlich allerhöchste Erklä- 
tung im Landtagsabschtede. S. 57. 
Staats-Schuldscheine. Koniglich aller- 
höchste Erklärung auf den ständischen Wunsch 
wegen Bemerkung des Zinsbetrags auf den 
neu zu kreirenden Staatsschuldscheinen. S. 
44. S. 5. 1). 
Stände-Versammlung. Geseß, die Jahl 
der Abgeordneten zur Stände-Versammlung 
aus der Pfalz betr. S. 9—12. 
Gesehliche Bestimmungen über die Be- 
rathung neuer Gesetzbücher in beiden Kam- 
mern der Stände-Versammlung und deren 
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