447
Verhältniß zu den für diese Berathung ge-
bildeten ständischen Ausschüssen. S. 20—22.
Art. 7—10. und S. 24. Art. 15 und 16.
Abschied für die Stände-Versammlung des
Königreichs Bayern vom 4. Juni 1848.
S. 41—506.
Siehe auch unter „Landtag“.
Ständische Initiative. Gesetz hierüber. S.
61—66.
Königlich Aterhochne Sanction dieses Ge-
setzes. S. 45. 8.
Staudesherren. Fregne Gerichtsstand
derselben aufgehoben. S. 138. Art. 2.
Standesherrliche Gerichtsbarkeit. Ge-
setz, die Aushebung der standes= und guts-
herrlichen Gerichtsbarkeit, dann Aufhebung,
Firirung und Ablösung von Grundlasten betr.
S. 97—118.
Königlich Allerhöchste Sanctlon dieses Ge-
setes. S. 49. S. 11. S. auch „Ablö-
sung von. Grundlasten4.
Standes= und gutsherrliche Beamte und
Diener. Königl. allerhöchste Erklärung auf
den bei dem Gesetz über Aushebung der stan-
des= und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit 2c.
geäußerten Wunsch wegen baldiger Wieder=
verwendung der vom Staate in Folge die-
ses Gesetzes übernommenen standes= und
gutsherrlichen Beamten und Diener. S. 49.
8. 11. 2.)
Stiftungen. Deren fire Grundgefälle sind ab-
lösbar. S. 108. Art. 21.
— Dieselben sind von der Kapitalsteuer srei.
S. 171. Art. III.
Stiftungs-Beamte. S. „Gemeinde- und
Stiftungs-Beamte“.
Strafgesetzbuch vom Jahre 1813. Gesetz,
einige Abänderungen des Strafgesetzbuches
vom Jahre 1813 und anderer Strafbestim-
mungen betr. S. 33—40.
448
Köntglich, Ullhehe Sanction dieses Ge-
setzes. S. 45. z. 6
— Königlich Merhöchste Erklärung auf den
bei diesem Gesetze wegen der nach dem Willd--
diebstahls-Gesetze Verurtheilten an die Krone
gebrachten Wunsch. S. 45. s. 6. ,
— Gesetz, die Abänderung einiger Bestim-
mungen des ersten Theils des Strafgesetz-
buches vom Jahre 1813 betr. S. 217—
224. m
Aufzählung der aufgehobenen und abgeän-
derten Artikel desselben. S. 221 —224.
Art. 8.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Abschied für die ständischen Gesetz-
gebungsausschüsse. S. 227. J. 2.
Strafgesetzbuch. Gesetz, die Abänderungen
des zweiten Theiles des Strafgesetzbuches
vom Jahre 1813 betr.
Erste Abtheilung.
Pon der Gerichtsverfassung und der Staats-
anwaltschaft. S. 235—245. Art. 1.—29.
Erster Titel.
Von der Gerichtsverfassung. S. 235—240.
Art. 1—18.
Zwelter Titel.
Von der Staatsanwaltschaft. S. 240—245.
Art. 19—29. "
Zweite Abtheilung.
Von der Voruntersuchung. S. 245—254.
Art. 30 —74.
Dritte Abtheilung.
Von den Schwurgerichten. S. 265—360.
Art. 75—302.
Erster Titel.
Von der Fertigung und Ergänzung der Ge-
schwornenliste. S. 265 —27 3. Art. 75—90.
3weiter Titel.
Von der Zusammenberufung und Bildung des
Schwurgerichtes. S. 273.—381. Mt. 91
—112.