Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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391. — Eintritt der Wirksamkeit des Ge- 
setzes. Art. 9. S. 392. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 228. s. 4. 
Wildschaden. Gesetzliche Ermächtigung, die 
Judikatur hierüber den ordentlichen unmittel- 
baren Gerichten zu überweisen. S. 38. Art.7. 
Gesetz, die Zuständigkeit der Gerichte in 
Rechtestreiten über den Ersatz des Wildscha- 
dens betr. S. 393—396. 
Die Zuständigkeit der Polizeibehörden bei 
Verhandlung und Entscheidung über Ansprüche 
auf Wildschadensersatz ist ausfgehoben. Art. 1. 
S. 395. — Die Klagestellung auf Wild- 
schadensersatz hat vor den ordentlichen Ge- 
richten zu geschehen. Art. 2. S. 395. — 
Statthaftigkeit gemeinschaftlicher Klagen. Art. 
3. S. 395—396. — Verfahren, Instan- 
zenzug und Feststellung der Beschwerdesumme 
bei gemeinschaftlichen Klagen. Art. 4. S. 
396. Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes. 
Art. 5. S. 396. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
sebes im Abschied für die ständischen Aus- 
schüsse. S. 228. S. 5. 
Wohlthätigkeits-Anstalten sind von der 
Kapitalsteuer frei. S. 171. Art. III. 
Wünsche, Anträge und Vorschläge. 
Königlich allerhöchste Erklärungen im Land- 
tags-Abschiede auf die von den Ständen ge- 
stellten Anträge, und zwar: 
I. Bei den Beschlüssen über die 
Gesetz-Entwürse: 
bei dem Gesetze, die Amnestirung betr. S. 
43. 5. 3.; bei dem Gesetze, die Behand- 
lung neuer Gesetzbüucher betr. S. 43. 7. 4.; 
bei dem Gesetze, die Ausnahme eines Anleh.= 
ens im Wege der fteiwilligen Subseription 
betr. S. 44. #. 5.; bei dem Gesetze, einige 
Aenderungen des Strafgesetzbuches von 1813 
betr. S. 45. KF. 6.; bei dem Gesetze, die 
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Verantwortlichkeit der Minister betr. S. 45. 
5. 7.; bei dem Gesetze, die Wahl der Land- 
tags-Abgeordneten betr. S. 46. §. 9.; bei 
dem Gesetze, die Frelheit der Presse und des 
Buchhandels betr. S. 47. §s. 10.; bei dem 
Gesetze, die Aufhebung der standes= und 
gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann Aufhe- 
bung, Firirung und Ablösung von Grundla- 
sten betr. S. 49. S. 11; bei dem Gesetze, 
die Ablösung des Lebenverbandes betr. S. 
49—50. §. 12.; bel dem Gesetze, die Auf- 
hebung des Jagdrechtes auf fremdem Grund 
und Boden in den Regierungsbezirken dies- 
seits des Rheins betr. S. 50. §. 13. 
II. Besonderer Wunsch u. Antrag: 
Das Alluvionsrecht des Staates im Herzog- 
thume Neuburg betr. S. 53. 
Z. 
Zehent. Firation desselben. S. 
Art. 8. — 10. 
Zeitungen. Gesetzliche Bestimmung bezüglich 
der Aufnahme von amtlichen und Privatbe- 
richtigungen in Zeitungen und periodischen 
Schriften. S. 48. S. 10. 2.) 
Züchtigung (lkörperliche). Aufhebung der 
hierüber im Strafgesetzbuche von 1813 ent- 
haltenen Vorschriften. S. 37. Art. 6.; 
S. 38. Art. 7. 
Zuchthaus = Strafe. Zuweisung der mit 
Zuchthausstrase bedrohten Verbrechen an die 
Schwurgerichte. S. 35. Art. 3. 
Verfahren bei Aburtheilung derselben vor 
den Schwurgerichten. S. 284—324. 
Zurechnungsfähigkeit. Geseliche Ermäch- 
tigung für die Gerichte bei geminderter Zu- 
rechnungssähigkeit in Folge großer Geistes- 
beschränktheit, Altersschwäche, Gemüthekrank= 
heit oder Trunkenheit auf eine geringere als 
die gesezliche Strase zu erkennen. S. 219. 
—220. Art. 3. 
101—105.
	        
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