Veilage II.
Beilage III.
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8. 6.
Einige Aenderungen des Strafgesetzbuches von
1813 betreffend.
Wir haben dem Gesetze, einige Aenderun-
gen des Strafgesetzbuches von 1813 betr., mit
den von den Ständen beantragten Modiflkatio-
nen am 12. Mai d. J. Unsere Genehmi-
gung ertheilt und solches am 15. nämlichen
Monats durch das Gesetzblatt (Stück 6.) ver-
künden lassen. «
Bezüglich des beigesügten Wunsches, den-
jenigen Personen, die nach dem Wilddiebstahls-
gesetze vom 9. August 1806 dermalen noch
Verbrechens= oder Vergehensstrafen erleiden,
einen Akt Allerhöchster Gnade angedeihen zu
lassen, wollen Wir nach Revision der Straf-
bestimmungen über den Wilddiebstahl Unsere
allergnädigste Berücksichtigung vorbehalten.
8. 7.
Die ständische Initiative betreffend.
Dem Gesetz-Entwurfe, die ständische Ini-
tiative betreffend, ertheilen Wir unter den
von den Ständen beantragten Abänderungen
Unsere Allerhöchste Sanktion, und lassen das
darnach ausgefertigte Gesetz durch das Gesetz-
blatt (Beil. II.) verkünden.
8. 8.
Die Verantwortlichkeit der Minister betreffend.
Wir ertheilen dem Gesetz-Entwurfe, die
Verantwortlichkeit der Minister betreffend, mit
den von den Ständen beantragten Modiflkatio-
nen Unsere Genehmigung und dem hienach
angefertigten unter Ziffer III. anliegenden Ge-
setze Unsere Sanktion.
Den dem Gesammtbeschlusse von den Stän-
den angefügten Wünschen:
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1) den Gesetz-Entwurf Üüber den Staats-Ge-
richtshof und das Verfahren bei Anklage
der Minister der nächsten Ständeversamm-
lung unverzüglich wieder vorlegen zu lassen,
und
2) die Anordnung zu treffen, daß bei allen
Ausschreibungen von Unseren Allerhöch-
sten Entschließungen, so wie von den
Entschließungen Unserer Staats-Mini-
sterien auch die Unterzeichnung und Ge-
genzeichnung, wie sie in der Urschrift ent-
halten sind, in den amtlich zu beglaubi-
genden Abschriften auszudrücken seien,
werden Wir entsprechen, und die betreffen-
den Weisungen an Unser Gesammt-Ministerlum
erlassen.
8. 9.
Die Wahl der Landtags-Abgeordneten betr.
Den Gesetzes-Entwurf, die Wahl der Land-
tags-Abgeordneten betr., erheben Wir in der
von den Ständen modifizirten Fassung durch
Unsere Sanction zum Gesetze, und lassen sol-
ches unter Ziffer IV. hiebei folgen.
Auf die von den Ständen dem Gesammt-
beschlusse angehängten Vorschläge erklären Wir
was folgt:
1) Wir werden den Antrag, daß dem näch-
sten Landtage ein Gesetz-Entwurf über zeit-
gemäße Erweiterung der Kammer der Reichs-
räthe vorgelegt werde, sorgfältiger Wür-
digung und geeigneter Berücksichtigung un-
terziehen, und
ebenso die Frage einer zeitgemäßen, den
Principien des neuen Landtags-Wahl-Ge-
setzes entsprechenden Revision der Gesetze
über die Wahlen zu Kreis-, Bezirks= und
Gemeindevertretung in Berathung nehmen
lassen, um hienach das Weitere einzuleiten.
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Bellage IV.