Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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trauen stete Geltung behaupten, und so Thron 
und Volk, Regierungen und Stände, überall 
verelnt voranschreiten auf der allein richtigen 
Bahn des Gesetzes und des Rechts, der Wahr- 
heit und des Lichts, welche Wir Uns zur 
Richtschnur genommen und hiefür in den heute 
erlassenen Gesetzen neue feste Bürgschaften ge- 
geben haben. 
Zum Schlusse ist es Unserem Herzen 
Bedürfniß, Unseren Lieben und Getreuen, 
Gegeben München, den 4. Juni 1848. 
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den Ständen des Reichs, für die Uns in dieser 
schweren Zeit vielsach bethätigten Gesinnungen 
treuer Anhänglichleit und warmer Vaterlands-= 
liebe und für den rastlosen Eifer, mit welchem 
Sie der Erfsüllung Ihres ebenso wichtigen, als 
schwierigen Beruses oblagen, Unsere wohlge- 
sällige Anerkennung auszudrücken, und die Ver- 
sicherung Unserer besonderen landesväterlichen 
Huld und Gnade zu ertheilen. 
Maximilian. 
v. Thon-Diltmer. Beintz. Lerchenseld. Weiehaupt. Grafo. Pray. v. Strauß, Staatsrath. 
Nach dem Befehle 
Seiner Majestät des Könige: 
der geheime Sekretär des Staatsrathes, 
Rath Sebastian v. Kobell.
	        
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