Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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ersten Ersalzmaͤnnern nach der Entscheidung sind mit dem Vollzuge dieses durch das 
des Looses einzuberufen. Geselzblatt bekannt zu machenden Gesetzes 
Unsere Staats-Minister des k. Hau- beauftragt. 
ses und des Aeußern, dann des Innern 
Gegeben Muͤnchen, den 15. April 1848. 
Mar. 
v. Beisler. v. Thon- Di#imer. Beint. Lerchenseld. Weiohaupt. Graf Waldkirch. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsrathes, 
Nath Seb. von Kobell.