Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

153 
154 
Seseh-Platt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
*“ 18. 
München, den 15. Juni 
Inhalt: 
Gesetz, die Einkommensteuer betreffend. (XI. Beilage zum Abschied für die Stände-Versammlung.) 
Gesetz, 
die Einkommensteuer betreffend. 
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden König von Nayern, 
Valgraf bei Uhein, 
He#og von Bayern,) Franken und in 
Schwaben rc. 2c. « 
Wir haben nach Vernehmung Un— 
seres Staatsraths, mit Beirath und Zu— 
stimmung Unserer Lieben und Getreuen, 
"“ 
— 
der Stände des Reichs, 
verordnen, wie folgt: 
beschlossen 
und 
Areikel 1. 
Jedes reine Einkommen, ohne Unter- 
schied, ob es von einer der übrigen Steuer- 
gattungen schon getroffen ist, oder nicht, 
ob es in Geld, Geldeswerth oder in 
Selbstbenützung besteht, ständig oder unstän- 
dig ist, auf Rechtsverbindlichkeiten oder 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.