Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Artikel V. Unsere Staatsminister des Innern 
Gegenwaͤrtiges Gesetz tritt mit dem und der Finanzen sind mit dem Vollzuge 
heutigen Tage in Wirksamkeit. desselben beauftragt. 
Gegeben Muͤnchen, den 4. Juni 1848. 
Maximilian. 
v. Thon- Dittmer. Heintz. Cerchenfeld. Weiohaupt. Graf v. Dray. v. Strauß, Staatsrath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Sekretär des Staatsrathes, 
UNath Seb. von Kobell. 
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