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Frieden Frankreichs mit England der britischen Schiffahrt und dem britischen
Handel geschlossen sein. liber die Rückgabe und Räumung der preußischen
Provinzen und Festungen bestimmte cine befondere Konvention zu Königsberg
(12. Juli), daß erst alle rückständigen Kontributionen, dic nach prenßischer
Rechnung auf 19, nach französischer auf 112 Millionen Francs festgesetzt
waren und von Napolcon auf 140 Millionen gesteigert wurden, abgetragen
werden müßten. Das preußische Staatsgebiet umfaßte jetzt nur noch die
Hälfte des Flächeninhalts und der Bevölkerungszahl von vordem,
nämlich anstatt: 5570½ „Meilen und 9744000 Einwohner vor dem Frieden,
jetzt uur noch: 2877 - . 4939000 -
mithin Verlust: 2693½ - 4805000 -
Somit war das Werk abgeschlossen, Preußen von seiner Großmachthöhe
herabgestürzt, der Staat Friedrichs des Großen zertrümmert. Wehrlos und
verstümmelt lag die Monarchie der Hohenzollern zu den Füßen Napoleons.
Aber es war kein Friede geschlossen, der auf der freien Übereinkunft der beiden
Teile beruhte. Nur der Sieger hatte gesprochen, der Besiegte war nicht gehört
worden. Nur aus der Gewalt hatte Napoleon das Recht entlehnt, eigenmächtig
den Frieden zu diktieren. Ein gemäßigter Franzose, Lefebvre, sagt
über den Frieden von Tilsit: „Niemals verfügte die materielle Gewalt kecker
über die Grundsätze von Recht und Billigkeit, niemals eine menschliche Macht
willkürlicher über die Geschicke der Völker; niemals wurde mit schrecklicherem
Cynismus jede gewöhnliche Moral verletzt, welche es verbietet, den Freund, der
sich uns hingegeben und unseren Eiden vertrant hat, zum Opfer der Selbstsucht
zu machen.“
Die materielle Gewalt hatte ganz und vollsftändig triumphiert. Wir
fragen aber: Konnte dies der Abschluß der zwanzigjährigen Epoche der Weltgeschichte
seit dem Tode Friedrichs des Großen und dem Ausbruche der französischen
Revolution sein, daß die große Schöpfung des vorigen Jahrhunderts,
die Großmacht Preußen, wieder vernichtet wurde und daß über ihren Trümmern
der nene abendländische Cäsarismus mit dem östlichen Barbarentum einen
Bund schloß, durch welchen die natürlichen und geschichtlichen Rechte der Staaten
und Nationen, ihre angeborene Art, ihre Freiheit und ihre Gesittung ohne
Schranken preisgegeben wurden? Und konnte ein Friede Bestand und Dauer
haben, welcher die alten, durch die Geschichte geheiligten Bande der Zufammengehörigkeit
der preußischen Lande unter hohenzollernschem Scepter gewaltsam
zerriß, welcher über Land und Volk nach der Willkür des Siegers verfügte
und aller geschichtlichen Uberlieferung, allem nationalen Rechte Hohn sprach?
Konnten die Errungenschaften der Jahrhunderte durch eine Friedensakte, die ein
Gewalthaber diktierte, aufgehoben und vernichtet werden? — Wenn diese Fragen
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