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zu Bekleldung elnes dffentlichen Amtes 26. der zu Waiblingen in Untersuchung
für unsählg erklärt, und mit vierwonatlicher
Fistungsstrafe mit angemessener
Beschäftigung innerhalb der Fesiung
belegt.
Am :4. Juli wurden verurtheilt:
35. der zu Cannstadt in Untersuchung gekommene
Mezgerknecht Friedrich Brenzinger,
von Berg, wegen nahen Versuchs
der Nethzucht, in Betracht mildernder
Umstände, neben der Verbindlichkelt
zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten
zu fünfzehenmonatlicher Zuchthausstrefe;
„4. Georg Haux, von Klrchheim, Oberamts
Besigheim, wegen incestnosen Ebebruchs,
neben Bezahlung der Hälfte der
Untersuchungs-Kosten zu drei und ein
bhalbmonatllcher Festungsstrafe.
Am 27. Juli wurden verurthellt:
15. Johann Georg Stlieger, von Bothnang,
Amts-Oberamts Stuttgart, wegen
wiederhelten Wald-Ercesses, neben dem
Ersatze des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten
zu zwelmonatllcher Festangsstrafe
und nachberiger Elnschließung in
ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die Dauer
von zwei Monaten;
gekommene Jakob Rdder, von Finsterroth,
Oberamts Weinsberg, wegen wiederholter,
zum Theil ausgezeichnerer Dlebsiäble,
sodann wegen Vaogirens und Ueberschreitung
der Confinatlen, neben Bezah--lung
seiner Arrest. Azungs= und Unterfuchungs-Kosten
zu zwei und elinbalbjäbriger
Zuchthausstrafe und nachhersger
Einsperrung in ein Zvangs-Arbeitshaus
bis zu erprobter Beserung, wenigstens
aber auf die Dauer von zwel Japren.
Am So. Jull wurden folgende
Strafen erkannt:
à7. Legen Roslune Margarethe Heubach,
von Eßliogen, wegen wiederholten Vagirens
und Bettelns, wegen Unterschlagung
und verbotener Räckkehr in die Residenzstadt
Ludwigsburg, neben dem Ersatze
des Schadens und Bezahlung ihrer Arrest-Azungs=
und Untersuchungs-Kosten
elne sechsmonatliche Zachthausstrafe
und nachherige Elnsperrung in ein Zwangs-Arbeshaus
bis zu erprobter Besserung,
wenigstens aber auf die Dauer von drei
Monaten;
6. gegen die zu Stutegart in Untersuchung
gekommene Marie Barbare Hiller, ob#nt
Klrchheim, wegen wiederholten Vagitrens,