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derer Umstände so schwunghaft be-
trieben wird, daß das Ergebniß der
nach Vorschrift der obenbezeichneten
Tarifnummern bemessenen Steueran=
lage außer Verhältniß zu der Ren-
tirlichkeit des Geschäftes stehen würde,
sind die Einsteuerungs: Behörden er-
mächriget, das bezügliche Handelsgeschäft
ausnahmsweise nach der unter Nr. 336
des Tarifs für den Handel im Großen
gegebenen Norm anzulegen.
Wenn ein Gewerbe in einem gering-
bevölkerten Rachbarorte einer größeren
Scadt betrieben wird, der Geschäfts-
betrieb sich aber vorherrschend in diese
letztere erstreckt, so ist gestattet, das
betreffende Gewerbe niche in die der
Bevslkerung des Berriebsortes ent-
sprechende — sondern in die nächsthöhere
Rubrik der Sreuerscala einzureihen.
II. Abschnitt.
Verfahren bei Anlage der Gewerbsteuer.
A. Aufstellung der Steuerlisten.
Art. 26.
Jeder Gewerbtreibende oder dessen Stell-
vertreter ist gehalten, nach erlassener Auf-
forderung bei der einschlägigen Gemeinde-
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behörde entweder schriftlich oder mündlich
zu Protokoll die Erkldrung abzugeben:
a) welches oder welche Gewerbe er be-
b
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treibt oder zu betreiben beginnt;
wie viele und welche Gattung von
Gehilfen oder Arbeitern — beziehungs-
weise welche Art und Zahl von Ge-
werbsvorrichtungen er bei den bereits
in Betrieb stehenden Gewerben wäh-
rend des Zeitraums der jüngst vor-
hergegangenen drei Jahre durchschnitt-
lich verwendet hat;
c) ob und wie viele bäden oder Nieder-
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lagen und an welchen Orten er besitzt,
dann, ob er nur eigene oder auch
fremde Erzeugnisse in denselben feil
haͤlt;
welche sonstige auf seinen Gewerbs-
betrieb und die Steuerregulirung Ein-
fluß übende Verhälenisse er zu er-
wähnen für nochwendig hült;
bei den Brauereiberechtigten hat diese
Erklárung die Schäffelzahl des in den
letztvorhergegangenen drei Jahren ver-
wendeten Malzes, — bei Brannt-
weinbrennereien die Eimerzahl des
in dieser Periode erzeugten Fabricates
zu enthalten; — bei jenen Gewerben,
für welche die Menge des Material=
verbrauches oder des Erzeugnisses als
Anhaltspunkt zur Ausmessung der
Betriebsanlage erklärt ist, hat der