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Abschied. 1514
Register
zu dem
Rüniglich Bayerischen Gesetzblatte
der Jahre 1866—1869.
A.
Abgaben von der Erzeugung, Zubereitung oder
Consumtion inländischer und vereinsländischer
Verbrauchs-Gegenstände. S. 103—115, 151
bis 152, 169—186.
Abgeordnete zum deutschen Zollparlament
siehe: „Zollparlament."“
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayern
vom 29. April 1869. S. 801—846.
Inhalt.
I. Abschnitt.
Beschlüsse der Kammern über die
Gesetzent würfe und andere Vorlagen
der Staatsregierung. S. 802—824.
g. 1. Vorausgegangene königliche Sanction
nachgenannter Gesetze: 1) einen Credit für
außerordentliche Bedürfnisse des Heeres, 2) die
Ermächtigung der k. Staatsregierung zur Vor-
nahme von Finanzoperationen, 3) die baverische
Hypotheken= und Wechselbank, 4) die Emission
unverzinslicher Cassa-Anweisungen, 5) die
Aufnahme eines Kreisanlehens zur Bestrei-
tung der noch ungedeckten Ban= und Ein-
richtungskosten der Kreisirrenanstalt für Un-
terfranken und Aschaffenburg in Werneck,
6) die Entschädigung der Vieheigenthümer
für ihre im Falle des Ausbruches der Rinder-
pest im Inlande getödteten Thiere, 7) den
Bau einer Eisenbahn von Schweinfurt nach
Kissingen, 8) die Vervollständigung der bayeri-
schen Staatseisenbahnen, 9) die Erhebung einer
Abgabe von Salz, 10) die Wahl der Ab-
geordneten zum deutschen Zollparlament,
11) die Abänderung der gesetzlichen Bestim-
mungen über die Zinsen, 12) die provisorische
Erhebung der Steuern pro 1868 betreffend,
13) die Aufhebung der durch den Zolltarif
vorgeschriebenen Gebühren für Begleitscheine
und Bleic, 14) das Gewerbswesen, 15) die
Ablösbarkeit der auf Grund und Boden haf-
tenden oder mit einer Gewerbsrealität ver-
bundenen Ehehafts-Verhältnisse, 16) die pro-
visorische Steuer pro 1868, 17) Heimat,
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