Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

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Nachtrag. 
. » Vermerk der erfolgten 
S Alter Stand Stimmabgabe. 
Zuname Vorname J oder Wohnort E. 16. des Reglements.) 2“ 
re « 
g deh Gewerbe Srea Nachwahl. zmerkungen 
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der Wäbler. —2 —*'i° 
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K sibin Woh n aus · 
geschlagen, nachgetragen 
215. Friedrich Philipp 55 Bauerlausdorf u (#aicrit.) 
Kr. 216 aus Bersehen Über- 
*— nachgetragen wie 
216.] Kaul Ernst 26 Barbier 2 (Unterschrist.) 
u. s. w. 
Abgeschlossen*) N den. ten 
Der Gemeindevorstand. (Communevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s. w.) 
(Unterschrift.) 
Daß die vorliegende Wähler-Liste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vom 
ten .. 18 bis zum ten. 18 zu Jedermanns Einsicht ausgelegen 
hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name des Wahlvorstehers und seines Stellver- 
treters, Local, Tag und Stunde der Wahl acht Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher Weise 
bekannt gemacht worden sind, wird hierdurch bescheinigt. 
N. den ten 18 
Der Gemeindevorstand. (Communevorstand, Ortsvorstand, Magistrat u. s. w.) 
(Siegel.) . (unterschrift.) 
  
) Auf dem Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, ist hinzuzusetzen: 
eamit der amtlichen Bescheinigung, daß das gegempärtige Exemplar mit 
einstimmt,.“ 
uu#d in der Bescheinigung über die Auslegung Katt der Worte: 
edie vorstehende Wähler-Liste- zu schrelben: datz Qaupt-Exemplar der vorstehenden Wähler-Liste.“
	        
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