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21. Die Nr. 25. g. erhält nachstehende Fassung:
g. 1) Fleisch, zubereltetes; Schinken, Sp
Fleischertract; Tafelbouillon; Fische,
weitig genannt, für den Centner
2) Fleisch, ausgeschlachtetes frisches; desgl.
eck, Würste;
nicht ander-
— Rthlr. 15 Sgr. oder 524 Kr.
großes Wild frei. frei.
22. In der Ueberschrift von Nr. 25. h. fallen die Worte: „auch Blätter“ und im Texte
von 2. e. dieser Nummer die Worte: „Lorbeerblätter“ und „Pomeranzenschalen“ aus.
23. An Stelle der Nummer 25. m. treten folgende Bestimmungen:
m) 1) Kaffee, roher und Kaffee-Surrogate
(mit Ausnahme von Cichorie), für
den Centner 5 Rthlr. 25 Sgr.
oder 10 Fl. 12 Kr.
4
2) Cacao in Bohnen für den Centner
5 Rthlr. 25 Sgr. oder 10 Fl.
124 Kr.
3) Cacaoschalen, für den Centner
2 Rthlr. oder 3 Fl. 30 Kr.
Tara:
Dr
12 in Fässern mit Dauben von Eichen= und
anderem harten Holze,
8 in anderen Fässern,
12 in Kisten von 4 Centner und darüber,
17 in Kisten unter 4 Centner,
9 in Körben,
2 in Ballen oder Sicken.
Tara:
13 in Fässern mit Dauben von Eichen= oder
anderem harten Holze und in Kisten,
10 in anderen Fässern,
9 in Körben,
1
3 in Ballen.
24. In der Nummer 25. u. fallen die Worte: „Gebrannter Kaffee, ingleichen Cacaomasse,
gemahlener Cacao, Chocolade und Chocoladen-Surrogate“ aus.
25. Die Nummern 25. p. und gq. erhalten
nachstehende Fassung:
p) 1) a) Confitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller
Art; Oliven, Kapern, Pasteten, Saucen und
Tara:
andere ähnliche Gegenstände des feineren
Dafelgenusses; Cacaomasse, gemahlener Ca-
20 in Fässern und Kisten,
cao, Chocolade und Chocolade-Surrogate;
gebrannter Kaffee, für den Centner 7 Thlr.
oder 12 Fl. 15 Kr.
13 in Koörben,