Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

8607 
Gesetzblatt 
der 
Freien Kansestadt Bremen. 
1917. — X 89. 
Inha#t: JNr. CXUV. e ot end die Wahlen zu den Kirchenausschs# und —— 
der Lan * S. r. CXI. VI. Blentmechpeg. betreff Lochstpreise. S. 338. 
Vu Verordnun ——— betreffend die Abgabe r Blssdpee #enständen. 
S. 339. Beila age 87. annimachung *s Stenerbeputation und der Deputation für Statistik, 
berrestend Meldeschein und Vassterichein 
CXLV. Verordnung, betreffend die Wahlen zu den Kirchenausschüssen 
und Kirchenvorständen des Landgebiets. 
Vom 16. Dezember 1917. 
  
Mit Rücksicht auf die Kriegslage verordnet der Senat für die kirchlichen 
Gemeinden des Landgebiets: 
Artikel I. 
Wahlen zu den Kirchenausschüssen. 
Die Amtsdauer der gegenwärtigen Gemeindevertreter der Kirchenausschüsse 
wird um ein weiteres Jahr verlängert. 
Artikel II. 
Wahlen zu den Kirchenvorständen. 
In denjenigen kirchlichen Gemeinden, in denen die Amtsdauer von Kirchen- 
ältesten am 31. Dezember 1917 abläuft, werden die Kirchenvorstände ermächtigt, 
EE9|# der Amtsdauer der gegenwärtigen Kirchenältesten um ein Jahr 
zu 
Beschlossen Teien in der er Versammlung des Senats am 14. und bekannt 
gemacht am 16. Dezember 1917 
Austegeben am 16. Dezember 1917. 95.
	        
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