18 Srundbegriffe der phylifchen Erdkunde.
Menfchenrafien. Weir Rüdjicht auf die Hautfarbe der Menichen unterjcheidet
man 5 Rafjen:
. die Kaufajier — weiß, vorzugsmweile in Europa;
. die Mongolen — gelb, namentlich in Mften:;
die Neger — ichmarz, in Wirike ;
. die Indianer {Norhäute) — rötlihbraun, in Amerifa;
. die Malaien — braun, auf den Injeln des Großen Deans.
Lebensweife und Behhäftigung. Die Menichen haben nicht alle die gleiche
Lebenäweije und Beichäftigung; vielmehr Lafien fie fich in biefer Beziehung je
nad) ihrer Sefittung in 3 Slajien teilen:
1. Sanımel-, Jäger- und Fiichervöffer; fie leben von dem, was
fie gerade finden oder erbeuten, und haben feine fetten Wohnfige; jie find roh und
unwiliend.
2. Hirtenvölfer oder Nomaden; dieje jlehen auf einer höheren Gefit-
tungäftufe. Zwar jind fie nicht jeßhaft, aber fie befigen bereits Herden von ge-
zähmten Zieren: von Nindetin, Schafen und Stamelen.
3. Aderbauer; diele haben fejte Wohnfige und bebauen den Voden. Zum
Aderbau geiellen ji dann bald Gewerbe aller Art, Bergbau, Handel, Verkehr,
Künfte und Wiffenichaften. Sie jtehen in der Gefittung am hödjiten.
Wohnpläge der Menjchen. Den wilden Völkern genügen Höhlen, Xaub:
Dächer und einfache Hütten zum Schuß gegen Wind und Wetter und zur Pilege
der nächtlichen Nube. Die Nomaden haben Zelte. Die gebildeteren Völfer fühlen
das Bedürfnis nad) dauerhafteren Zufluchtsitätten, in denen fie auch arbeiten
fönnen und die ihnen die Aufnahme von Baustieren und das Anjanmeln von
Vorrüten geftatten.
Religion. Nach der Neligion jcheiden fich die Völfer in jolde, die nur
einen Gott anbeten, und jolche, die mehrere Götter verehren. Eritere heißen
Monotheiiten, leitere Heiden oder Bolgtheiiten.
Zu den Monotheiften gehören:
die Ehriften, die Zuden und die Mobammedaner.
Land und Staat. Einen von der Natur deutlich abgegrenzten Erdraum
nennt man ein Qand. Matürliche Ländergrenzen fünnen Gebirge, Meere, Seen
und ‚zlüfje bilden. Ein von der Natur jcharf begrenztes Land ift 3. B. die Pyrenäen:
halbinjel. — Ein Staat ift die Vereinigung eines Volfes unter einem Über:
baupte. .
? Staaten, in welchen die Derridhergewalt in einer zamitlie
erblich ijt, heißt man Monardien. Diete find wieder
a) abfolute — der Herricher gibt unbeichränft Gejege und Teitet den
Staat;
b) beijhränfte {fonititutionellet --- Vertreter des Volfes wirfen bei der
GSejetgebung mit.
Staaten, in denen das Oberhaupt nur anf eine bejtimmte
Zeit gewählt wird, find Wepublifen.
saavme