Organisation und Entwicklung des badischen Gemeindesteuersystems. 135
Vermögenssteuergesetzes und der Zulassung des Schuldenabzugs bei der
Gemeindebesteuerung bereits vorstellig geworden. Will man einmal in
Baden wie in den süddeutschen Staaten überhaupt zu einer grundsätzlichen
Gemeindesteuerreform schreiten, so wäre vor allem eine größere Freiheit
der Selbstverwaltung der größeren Städte in der Ausbildung ihres Steuerspstems
und ähnlich wie in Preußen die vollständige Uberweisung gewisser
bisher vom Staate mitbenutzter Steuerquellen an die Gemeinden anzustreben
1.
Wie in den übrigen deutschen Bundesstaaten, so liegt also auch in
Baden der Schwerpunkt der Gemeindebesteuerung in den direkten
Steuern, die in den einzelnen Gemeinden je nach den finanziellen Bedürfnissen
in verschiedener Höhe zur Erhebung gelangen. Eine Reihe
von Gemeinden des Schwarz= und Odenwaldes sowie der Rheinebene
befindet sich in der glücklichen Lage, auf die Erhebung von Umlagen
verzichten zu können, da sie meistens über ein ertragreiches Liegenschaftsvermögen,
namentlich große Waldbestände, wie z. B. Bräunlingen in der
Baar, Obermünstertal, Ehrenstetten usw. verfügen. Die nachstehende
Ubersicht veranschaulicht die Höhe des Umlagefußes sowie des durch Umlagen
zu deckenden Gemeindeaufwands in den Städten der Städteordnung
im Jahre 1907.
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— — ——
Von 100 Mt. 100 Mt. u 100 Me. Der
%ewrieisennen. el.
Städte Gewerbe-= steuer- rentensteuer- aufwand
steuerkapital anschlag kapital betrug
wurden erhoden wurden erhoben wurden erhoben
. Pi. Pf. Mk.
«keibutg...... 40 120 8,8 1216 766
arlsruhe 50 150 8.8 2274 278
Pforzheim
à) für die Stadt Pforzhemeeei
50 150 8,8 1216 085
b) für den Stadtteil
Brötzinen 63 189 8,8
Bruchsal... . . ... 51 153 8,8 294 768
Heidelbreg 52 156 8,8 1166751
Mannheim. . . .... 54 162 8,8 4859 604
Bader. 60 180 8,8 588 374
Lahr 60 180 8,8 280 637
Dffenburg . .. . .... 65 195 8.8 295 000
Konstanz 70 210 8,8 521230
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1 Vgl. das Referat von Bürgermeister Prof. Dr. Walz in Heidelberg über
die Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte. Schriften des Vereins für
Socialpolitik. 125. Band S. 207.