Die Grundsteuer. 255
zugegeben ist, daß die Bestimmung dieses Opferausgleichs in der Pro—
gression nie rechnerisch sicher, sondern immer nur nach billigem Ermessen,
also mit einer gewissen Willkürlichkeit erfolgen, demnach aber auch die
bestehende Staatsprogression nicht absolut vollkommen sein kann, so folgt
daraus noch keineswegs, daß bei autonomer Bestimmung durch die
Gemeinden im großen und ganzen auch nur etwas verhältnismäßig
Besseres herauskommt. Bei Abweisung der Staatsprogression für die
Gemeinden beruft man sich in Sachsen oft allgemein auf die Berücksichtigung
des örtlichen Bedürfnisses. Worin aber dieses bestehen soll,
bleibt ungesagt. Nicht selten wird gemeint sein, daß die Einkommenverteilung
im Orte zu berücksichtigen ist, was vom Gerechtigkeitsstandpunkte
eben abzulehnen ist. Dabei muß allerdings vom praktischen Standpunkte
aus leider eine Einschränkung gemacht werden. Sehr schlecht gestellte
Gemeinden mit besser gestellten Nachbargemeinden werden zuweilen unter
besonderen Umständen allerdings die wenigen vorhandenen hohen Einkommen
in einer vom Gerechtigkeitsstandpunkte aus bedauerlichen Weise schonen
mögen, um sie am Orte zu erhalten, wenn nicht anders, insbesondere durch
Vorausbesteuerung von Grundbesitz und Gewerbe, genügende Abhilfe
möglich ist. Das liegt dann auch im Interesse der Geringbemittelten, die
bei Wegzug der größeren Einkommen noch schlechter gestellt würden. Die
in der Staatseinkommensteuer freigelassenen untersten Einkommen wurden
im Regierungsentwurf zwar nicht gänzlich befreit, aber gleichfalls entlastet,
der vielumstrittene Abzug des Fünftels bei den Festbesoldeten nur
noch bei Staats= und Reichsbeamten aus Billigkeitsgründen mit Rücksicht
auf die Versetzungsmöglichkeit belassen.
Seit der Erhebung ist in einer Anzahl Gemeinden die Einkommensteuer
neu eingeführt, durch Anlehnung an die Staatssteuer aber verbessert worden.
III.
Die Grundstener.
Die Grundsteuer ist, abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen
Hundesteuer, die verbreitetste, sie wird in über 2900 Gemeinden erhoben.
Sie wird also bloß in über 800 Gemeinden, die aber immerhin über
600 000 Einwohner zählen, nicht erhoben. An dieser Zahl sind die
Städte sehr beteiligt, und zwar erhoben nicht weniger als 33 Städte mit
revidierter Städteordnung, darunter Plauen und Glauchau, Oelsnitz,
Riesa, Großenhain, sowie 16 andere Städte keine Grundsteuer. Uberhaupt
fehlt die Grundsteuer verhältnismäßig viel häufiger in den größeren als
in den kleineren Gemeinden. So fehlt sie bei den Gemeinden bis zu