Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1868. (17)

Benennung  der  Gegenstaͤnde.

 

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Droguerie=  und  Apotheker-,  auch  Farbewaaren:

a)  Chemische  Fabrikate  für  den  Medizinal=  und  Gewerbsgebrauch,  auch  Prcparate,
  atherische  und  andere  Oele,  Sluren,  Salze,  eingedickte  Süäste;  desgleichen
  Maler-,  Wasch-,  Pastellfarben  und  Tusche,  Farben=  und  Tuschkasten,
  seine  Pinsel,  Mundlack  (Oblaten),  Englisch-Pflaster,  Siegellack  u.  s.  w.;
überhaupt  die  unter  Apotheker-,  Droguerie=  und  Farbewaaren  gemeiniglich
begriffenen  Gegenstände,  sofern  sie  nicht  besonders  ausgenommen  sind

Ausnahmen  treten  jedoch  folgende  ein,  und  zahlen  weniger:
b)  Aunununuununnnnnnn

c)  Bleiweiß  (Kremserweiß),  rein  oder  versetttt
d)  Mennige,  Schmalte,  ungereinigte  und  gereinigte  Soda  (Mineral-Alkali),
Kupfervitriol,  gemischter  Kupfer=  und  Eisenvitriol,  weißer  Vitriclod
mSe)  Eisenvitriol  (grünren
I1)  Gelbe,  grüne,  rothe  Frbenerdoe,  Braunroth,  Kreide,  Ocker,  Rothstein,  Umbraz
  so  wie  alle  Abscklee  von  der  Fabrikation  der  Salpetersckure  und  Salzsdure;
  schwefelsaures  und  salzsaures  Kali,  auch  roher  Flußspath  in  Stücken

8)  1)  Galldpfel,  Kreuzbeeren,  Kurkume,  Quercitron,  Saflor,  Sumach,  Waid
und  Wau

2)  Krapp  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .....

3)  Eckerdoppern,  Knoppern

h)  Farbehölzer,  in  Blöcken  oder  gerasplllttttt  .  .  .  ...
i)  Korkholz,  Pockholz,  Cedernholz  und  Buchsbann  .  .  ...
k)  Pott-(Waid-)  Asche,  Weinstien  .  ...
1!)  Mineralwasser  in  Flaschen  oder  Krügn  ...  ·.»

m)  Salpeter,  gereinigter  und  ungereinigter,  auch  salpetersaures  Natron