Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen  =  Weimar=  Eise  nach.

Nummer  28.  Weimar.  11.  Dezember  1885.

Inhalt:  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  Rechte  einer  milden  Stiftung  an  die  Ortskrankenkasse
  zu  Neustadt  a/O.,  Seite  155.  —  Ministerial-  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen  der
Statuten  der  Sparkasse  zu  Eisenach,  Seite  155.

Ministerial-Bekanntmachungen.

I110|  I.  Durch  Höchste  Entschließung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs
  sind  der  Ortskrankenkasse  zu  Neustadt  aO.  die  Rechte  einer  milden
Stiftung  verliehen  worden.
Weimar,  den  13.  November  1885.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.

II11|  III.  Die  von  der  Generalversammlung  des  Sparkasse-Vereins  zu  Eisenach
am  16.  November  d.  J.  beschlossenen  Abänderungen  einiger  Bestimmungen  der
erneuerten  Statuten  der  dasigen  Sparkasse  vom  23.  März  1850  werden,  soweit
  sie  den  Geschäftsverkehr  mit  Dritten  betreffen,  mit  dem  Bemerken  hierdurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dieselben  die  Höchste  Bestätigung  erhalten
  haben.
Weimar,  den  2.  Dezember  1885.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.
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