Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar= Eise nach.
Nummer 28. Weimar. 11. Dezember 1885.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die Ortskrankenkasse
zu Neustadt a/O., Seite 155. — Ministerial- Bekanntmachung, betreffend Abänderungen der
Statuten der Sparkasse zu Eisenach, Seite 155.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I110| I. Durch Höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
sind der Ortskrankenkasse zu Neustadt aO. die Rechte einer milden
Stiftung verliehen worden.
Weimar, den 13. November 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
II11| III. Die von der Generalversammlung des Sparkasse-Vereins zu Eisenach
am 16. November d. J. beschlossenen Abänderungen einiger Bestimmungen der
erneuerten Statuten der dasigen Sparkasse vom 23. März 1850 werden, soweit
sie den Geschäftsverkehr mit Dritten betreffen, mit dem Bemerken hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselben die Höchste Bestätigung erhalten
haben.
Weimar, den 2. Dezember 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
1885 33