Ungeld. — Pommersche Gefahr. 67
geldern ernähren müssen. Nun schlug böiie, einer der tüchtigsten Finanzmänner
seiner Zeit, „der freilich auch noch Schulden machte, sie aber auch bezahlte" ,
die Schuldenlast zu beseitigen, auf dem ersten Herrentage, den er in der Mant
hielt (Januar 1471), eine Steuer auf Bier und Wein für vier Jahre vor. Doch
die Städte verweigerten eine solche indirekte, Ungeld genannte Steuer, die die
landesfürstliche Macht stärken und sie finanziell unabhängiger machen mußte. Und
Albrecht verzichtete trotz der, 1456 dem Landesherrn ausdrücklich gegebenen, kaiser=
lichen Erlaubnis auf seinen Vorschlag, überließ den Ständen ganz die Art, wie
sie ihren Anteil an der Deckung der Schuld aufbringen wollten und übernahm
selbst den dritten Teil, den er auf eine dem Lande möglichst bequeme
Weise einziehen werde. Aber wie war man entsetzt, als der Kurfürst nach dem,
ihm vom Kaiser selbst gegebenen Recht zur Bezahlung jener Summe einen neuen
Holl einführen zu wollen erklärte! Indessen entschied ein ständisches, auch von
den Städten besetztes, Schiedsgericht völlig zu Gunsten des Landesherrn, und der
Kaiser bestätigte dies Urteil. Mit dieser rechtlichen Anerkennung des Prinzips
begnügte sich Albrecht und unterließ es, ihr Nachdruck zu geben, erreichte aber dadurch
nur, daß der doch nicht unterdrückte Widerwille, der doch ungebeugte Ungehorsam der
Städte den Angriffen der Pommern im Lande selbst Förderung gewähren konnte.
Ein zweiter Umstand, wodurch die pommersche Gefahr einen so bedenklichen
Charakter annahm, lag wieder in ihrer Beziehung zur flavischen Bewegung und
in den genaueren Verhältnissen, in die Albrecht trotz gelegentlicher Entfremdung
durch seine langjährige Unterstützung der böhmisch-ungarischen Politik des Kaisers
zu den Wirren in Polen, Böhmen und Ungarn getreten war. Infolge dieses
Festhalkens am Kaiser hatte Albrecht nämlich Wratislav als König von Böhmen
anerkannt und war den auf die böhmische Krone gerichteten Bestrebungen des
König Mathias von Ungarn entgegen getreten. Der hierdurch entstandene Gegen-
satz zwischen beiden Fürsten erhielt aber eine besondere Schärfe noch, als der
Schwiegersohn Albrechts, Herzog Heinrich von Glogau starb, und dessen Land
vertragsmäßig von Albrecht für seine verwitwete Tochter Barbara in Anspruch
genommen wurde, gleichzeitig jedoch ein Verwandter des verstorbenen Herzogs,
Johann von Sagan, der wilde Hans genannt das Herzogtum in Besitz zu nehmen
suchte. Denn mit diesem Herzog Hans trat nun der König Mathias in Ver-
bindung und veranlaßte ihn, eine gleiche Verbindung mit den pommerschen Herzogen
zu suchen. So gestaltete sich denn ein gemeinsames Vorgehen der Feinde der
Mark von Pommern bis nach Ungarn hin, und bald unterlag es keinem Zweifel
mehr, daß selbst Sachsen sich an Mathias anschließen werde, daß auch der deutsche
Orden nur deshalb wieder Ansprüche auf die Neumark zu erheben wagte, weil er
in Mathias seinen Genossen erblickte: eine Verbindung, die mit der Einnahme
Schlesiens durch Mathias ihre volle Bedeutung erhielt.
Hinzu kam endlich, daß Albrecht allein von allen Fürsten dem Kaiser Hilfe
gegen die Türken leistete, und daß Herzog Karl von Burgund, der im Westen
eine alles überragende Stellung gewonnen, jetzt mit König Mathias anknüpfte
und im Begriff schien, auch Herr des deutschen Reiches zu werden. Außer-
ordentlich groß war die Gefahr; in innigster Beziehung zum Kaiser stehend,
suchte Albrecht, ihr zu begegnen. Indessen der Krieg, zu dem es kam, lief in
einem Frieden aus, der nur das habsburgische Hausinteresse wahrte und mit der
Verleugnung jedes nationalen Gedankens gerade Albrechts Ansehen schädigte.
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