Full text : Geschichte des Preußischen Staates

Der  Geheime  Staatsrat.  273

den  Kopf  wacker  anstoßen  müßte,  alsdann  würde  er  sich  schon  finden  und  wiederkommen".
  Wie  sehr  täuschte  man  sich!  Wie  anders  lautete  das  Urteil,  das
nach  wenigen  Jahren  schon  der  oben  erwähnte  Reisende  fällte!  „Es  ist  also“
möglich“  —  so  schreibt  der  Freiherr  von  Losn  1718  —  „daß  man  ein  großer
König  sein  kann,  ohne  die  Majestät  in  dem  äußerlichen  Pomp  und  in  einem
langen  Schweif  buntfarbiger,  mit  Gold  und  Silber  beschlagener  Kreaturen  zu
uchen.  —  Wenn  man  von  dem  Berliner  Hof  redet,  so  versteht  man  darunter
sast  nur  die  Kriegsleute:  diese  allein  machen  den  königlichen  Hof  aus.  Die  Räte,
Kammerherren,  Hofjunker  und  dergl.,  wenn  sie  nicht  zugleich  Kriegsämter  haben,
werden  an  diesem  Hof  nicht  viel  geachtet  und  kommen  meistenteils  wenig  an  den
Hof;  die  Gelehrten  aber  haben  sich  bei  dem  König  am  meisten  verächtlich  gemacht.
Er  hatte  einige  dieser  Leute  um  sich,  weil  er  ihrer  nicht  entbehren  kann,  sie
sind  aber  bei  weitem  nicht  so  geschliffen,  wie  die  Soldaten

ie  oberste  Staatsbehörde,  der  Geheime  Staatsrat,  war  beim  Regierungsantritt
  zusammengesetzt  aus  den  einzelnen  Ressortchefs  —  Heinrich  Rüdiger  von
Ilgen  für  das  Auswärtige,  Marquard  von  Printzen  für  die  Hofsachen,  das  Lehnwesen,
  die  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten,  von  Kameke  für  das  Kammerwesen,
von  Blaspil  für  das  Kriegswesen  und  Bartholdi  für  die  Justiz.  Friedrich  Wilhelm
  behielt  diese  Minister  bei,  setzte  jedoch  neben  Ilgen  noch  den  Grafen  Christof
zu  Dohna  und  Marquard  von  Printzen  und  neben  Blaspil  Friedrich  Wilhelm
von  Grumbkow,  den  zweiten  Präsidenten  des  Generalkriegskommissariats.  Dazu
traten  die  neu  ernannten  Feldmarschälle  von  Wylich-Lottum,  der  Herzog  von
Holstein-Beck  und  vor  allen  Fürst  Leopold  von  Dessau,  der  persönliche  Freund
und  Arbeitsgenosse  des  Königs,  eine  Natur  von  der  größten  Aehnlichkeit  mit  der
Friedrich  Wilhelms,  „ein  Mann  von  fürchterlichem  Ungestüm,  eine  wahre  Windsbraut
  von  einem  Menschen“.  Doch  kam  der  Geheime  Staatsrat  bei  der  Ueberlastung
  der  einzelnen  Minister  und  der  Selbständigkeit  des  Königs  bald  nicht  mehr
zu  rechter  Thätigkeit,  zuletzt  blieben  ihm  nur  die  Justizsachen.

Insbesondere  die  auswärtigen  Angelegenheiten  leitete  Ilgen  schon  seit  1715
wieder  ausschließlich  allein,  und  der  König  liebte  es,  in  vertraulichen  Erörterungen
mit  ihm  die  Rechte  und  Ansprüche  des  Staates  zu  besprechen,  unter  denen  namentlich
  Schlesien  keineswegs  vergessen  war.  Erst  als  Ilgen  hochbetagt  war,  wurde
ihm  sein  Schwiegersohn  Freiherr  von  Cnyphausen  und  der  Generallieutnant  von
Borcke,  obwohl  sich  dieser  heftig  sträubte,  ein  Amt  anzunehmen,  dem  er  nicht
gewachsen  zu  sein  glaubte,  zu  Gehilfen  bestellt.  Zugleich  war  das  hohe  Alter
Ilgens  —  er  war  über  50  Jahre  (seit  1679)  im  Dienst  —  für  den  König  Veranlassung,
  an  eine  prinzipielle  Ordnung  dieses  Departements  zu  denken.  Denn
es  gab,  wie  Borcke  schreibt,  „in  der  That  keinen  Beamten,  der  so  wie  Ilgen,
gleichsam  wie  ein  lebendiges  Archiv,  in  allen  Angelegenheiten  des  preußischen
Staates  Bescheid  weiß,  dem  Gott  eine  ungemeine  Vivacität  und  Penetration,  eine
Sache  voll  zu  imaginieren  und  einzusehen,  gegeben,  und  überdehm  einen  unermüdeten
  Geist  zu  solcher  Arbeit,  daß  er  von  Jugend  auf  bey  die  56  Jahre  lang
das  Handwerk  ohne  interruption  getrieben,  alle  große  revolutiones,  so  in  so
langer  Zeit  in  Europa  vorgefallen,  gesehen!  Und  weil  an  denen  meisten  das
Königl.  Haus  directement  oder  indirectement  theil  genommen,  Er  mit  dabey  die
Fedes  gebrauchet,  so  hat  solches  alles,  absonderlich  bei  einer  so  großen  application,
nichts  anders  als  eine  vollkommene  Fertigkeit,  sich  aus  den  schwersten  Sachen

Berner,  Gesch,  d.  Pr.  Staates.