Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

—  211  —
pelle  zu  Charlottenburg  in  Gegenwart  Unseres  vielgeliebten  Sohnes,  des
Kronprinzen  Koͤniglicher  Hoheit  und  Liebden,  so  wie  Seiner  Koͤniglichen  Hoheit
  des  Großherzogs  von  Mecklenburg-Strelitz,  der  gräflichen  Eltern  und
einiger  Unserer  höheren  Diener  vollzogen  worden  ist;  so  erklären  Wir  hierdurch
  die  Fürflinn  von  Liegnitz  Grdfinn  von  Hohenzollern  für  Unsere  eheliche
Gemahlinn.  "

Ueber  alles  Vorstehende  haben  Wir  diese  Urkunde  ausfertigen  lassen
und  dieselbe,  unter  Anhängung  Unseres  Königlichen  größeren  Insiegels  Höchsleigenhändig
  unterschrieben.

So  geschehen  und  gegeben  zu  Berlin  am  neunten  Tage  des  Monats
November  nach  Christi  Unseres  Herrn  Geburt  im  Eintausend  achthundert  und
vier  und  zwanzigsten  und  Unserer  Königlichen  Regierung  im  sieben  und  zwanzigsten
  Jahre.

Anha  .  .  .
nhngcw  Friedrich  Wilhelm.

Insicgcel.

 

Urkunde
über  Unsere  morganatische  Ehe  mit  der
Gräfinn  Auguste  von  Harrach.

Frh.  v.  Altenstein.  v.  Kircheisen.  Graf  v.  Bülow.  v.  Schuckmann.
W.  Fürst  zu  Wittgenstein.  Graf  v.  Lottum.  v.  Klewiz.  v.  Hake.