Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

r.  41.—

 

(Nr.  4093.)  Allerhschster  Erlaß  vom  9.  September  1854.,  betreffend  eine  Aba#nderung  der
bestchenden  Verordnungen  über  die  Erhebung  der  Hafen=  und  Schiffahrts-Abgaben.


A  Ihren  Bericht  vom  30.  August  d.  J.  genehmige  Ich:

1)  daß  die  Bestimmung  des  durch  Meinen  Erlaß  vom  12.  Januar  1849.
(Gesetz-Sammlung  Seite  92.)  prolongirten  Hafengelder  -Tarifs  für
Memel  vom  19.  April  1844.  (Gesetz-Sammlung  Seite  720.),  wonach
Schiffe,  deren  Ladung  den  dritten  Theil  ihrer  Tragfähigkeit  nicht  übersteigt,
  wenn  sie  mir  Dachpfannen,  Bruch-,  Kalk=  oder  Mauersteinen,
  Steinkohlen  oder  Kreide  beladen  eingehen,  das  Hafengeld
nur  nach  dem  Satz  der  Ballastschiffe  zu  entrichten  haben,  auch  bei  solchen,
  nicht  über  ein  Drittheil  ihrer  Tragfähigkeit  beladenen  Schiffen  zur
Anwendung  gebracht  werde,  deren  Ladung  aus  Gyps-,  Cement-,
Granit-,  Prlaster-  oder  Ziegelsteinen  aller  Art,  Thon=  oder
Pfeifenerde,  Torf,  Seegras  oder  Seesand  besteht;

2)  daß  diese  Erleichterung  in  Zukunft  beim  Ausgange  ebenso  wie  beim
Eingange  stattfinde;

3)  daß  eine  gleiche  Begünstigung  in  Ansehung  aller  vorbenannten  Artikel
  für  Schiffe,  welche  nicht  über  den  dritten  Theil  ihrer  Tragfähigkeit
  beladen  sind,  auch  rücksichtlich  der  übrigen  in  den  Preußischen  und
Pommernschen  Häfen  für  Rechnung  der  Staatskasse  erfolgenden  Hebungen
  an  Hafen=  und  Schiffahrts-Abgaben  eintrete,  und  daß  danach
die  zusätzlichen  Bestimmungen  der  Hafengeld-Tarife  vom  18.  Oktober
1838.  für

Danzig  und  Neufahrwasser  unter  Nr.  2.  (Gesetz-Sammlung  für
1838.  Seite  518.),
Millau  (prolongirt  durch  den  Erlaß  vom  12.  Januar  1849.  e
Sammlung  Seite  92.)  unter  Nr.  2.  (Gesetz-Sammlung  für
1838.  Seite  524.),
Jahrgang  4354.  (Nr.  4093—4004.)  78  ferner

Ausgegeben  zu  Berlin  den  3.  November  1854.