Full text : Die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten in Preußen.

Verhältnis  der  Staatseisenbahnverwaltung  zu  den  Kleinbahnen.  127

Versorgung  der  Kleinbahnen  mit  leeren  Wagen  für  den  Übergangs-  und
unter  Umständen  auch  für  den  Binnenverkehr.  Für  die  in  den  Staatsbahn—
wagenpark  eingestellten  Güterwagen,  deren  Reparatur  einschließlich  Er—
neuerung  der  Achsen  und  Radreifen  die  Staatseisenbahnverwaltung  auf
eigene  Kosten  besorgt,  erhält  die  Kleinbahn  eine  Entschädigung  von  4  %
der  Beschaffungskosten.  In  der  Regel  werden  die  Wagen  nach  und  von  dem
Kleinbahnanschluß  durch  die  Staatseisenbahnverwaltung  unentgeltlich  überführt.
  Nur  bei  besonderen  Verhältnissen,  wie  Größe  der  Entfernung,  werden
die  Selbstkosten  der  Staatseisenbahn  berechnet.

Direkte  Tarife  werden  zwischen  den  Staatseisenbahnen  und  den
Kleinbahnen  schon  zur  Vermeidung  des  die  Kleinbahnverwaltungen  belastenden
  kostspieligen  Abrechnungswesens  im  allgemeinen  nicht  eingerichtet.
Dagegen  können  für  alle  Wagenladungsgüter  im  Übergangsverkehr  mit
Kleinbahnen  2  für  100  kg  von  der  Staatsbahnabfertigungsgebühr  gekürzt
werden.  Anträge  der  Kleinbahnen  auf  Gewährung  dieser  Vergünstigung
finden  für  die  meisten  Wagenladungsgüter  ohne  Nachweis  des  wirtschaftlichen
  Bedürfnisses  das  weiteste  Entgegenkommen.

Der  Stations-,  Abfertigungs-,  Kassen-,  Rechnungs=  und  Ladedienst
der  Kleinbahnen  auf  der  Anschlußstation  wird  in  den  ersten  5  Betriebsjahren
von  der  Staatseisenbahnverwaltung  gegen  Erstattung  der  ihr  erwachsenden
Mehrkosten  übernommen.  Später  wird  ein  angemessener  Teil  der  Kosten
der  Gesamtanlage  unter  Berücksichtigung  der  Leistungsfähigkeit  der  Kleinbahn
  erhoben.