Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwölfter Jahrgang. 1896. (37)

134  JNos  Veuische  Reic  und  seine  einjelnen  Glieder.  (November  25.)

für  die  Ausständigen  gesammelt,  in  Hamburg  verbietet  der  Senat  die  Haussammlungen
  (14.  Dezember).

Die  Presse  beschäftigt  sich  lebhaft  mit  dem  Ausstande.  Die  konservative,
  mittelparteiliche,  antisemitische  und  freisinnige  steht  durchaus  auf
Seiten  der  Rheder.  Die  Sache  der  Ausständigen  vertritt  außer  der  sozialdemokratischen
  fast  nur  die  „Zeit“.  Viele  Blätter,  wie  „Hamb.  Nachr.",
„Berl.  Neueste  Nachr."  behaupten,  der  Ausstand  sei  von  englischen
Rhedern  künstlich  ins  Werk  gesetzt,  um  die  deutsche  Konkurrenz  zu  schädigen,
andere  weisen  darauf  hin,  daß  ein  Sieg  der  deutschen  Arbeiter  auch  die
englischen  zu  höheren  Lohnforderungen  anstacheln  würde;  übrigens  stünden
Arbeiter  wie  Arbeitgeber  mit  ihren  englischen  und  französischen  Genossen  in
internationaler  Verbindung.  (Näheres  über  den  Streik  in  der  „Sozialen
Praxis“  1896,  Nov.,  Dez.)

25./26.  November.  (Preuß.  Abgeordnetenhaus.)  Erste
Beratung  des  Gesetzentwurfs,  betr.  Tilgung  von  Staatsschulden
und  Bildung  eines  Ausgleichsfonds.

Finanzminister  Miquel:  Der  Gesetzentwurf  ist  in  der  Presse  in
seiner  Bedeutung  und  in  seiner  Wirkung  vielfach  unrichtig  dargestellt  worden.
Man  hat  ihn  charakterisiert  als  eine  wesentliche  Aenderung  in  unserer  bisherigen
  Finanzgebahrung,  als  eine  Schmälerung  der  konstitutionellen  Rechte
der  Landesvertretung  und  als  einen  heimlichen  Versuch,  einen  Zuschlag  zu
den  direkten  Steuern  zu  erheben.  Davon  ist  nichts  wahr.  Der  Gesetzentwurf
  ist  nur  ein  bescheidener  Versuch,  hier  und  da  hervorgetretene  Mängel
zu  beseitigen.  Ich  kann  nicht  einmal  behaupten,  daß  der  Entwurf  notwendig
  sei  zur  Erhaltung  eines  guten  Finanzzustandes.  Es  ist  aber  eine
zweckmäßige  und  nützliche  Maßregel  für  die  Zukunft  und  Gegenwart,  die
man  nicht  schenen  sollte.  Der  erste  Teil  des  Entwurfes  bezieht  sich  auf  die
Frage  der  Schuldentilgung,  für  welche  eine  gesetzliche  feste  Grundlage  in
Bezug  auf  das  zu  tilgende  Minimum  geschaffen  werden  soll.  In  Preußen
ist  die  Theorie,  daß  man  Schulden  nur  tilgt,  wenn  man  Ueberschüsse  hatte,
entstanden  aus  dem  mißverstandenen  Vorgehen  bei  der  Konsolidation  der
Staatsanleihen,  welches  man  dahin  auffaßte,  daß  man  mit  der  Schuldentilgung
  ganz  aufhören  wollte.  Man  wollte  aber  damals  nur  die  Verschiedenartigkeit
  der  Schulden,  die  gewachsen  waren  durch  die  Annexionen,
beseitigen.  Wir  waren  damals  im  Defizit,  und  die  4½  prozentigen  Konsols
standen  damals  unter  pari.  Damals  hatten  wir  eine  Schuldentilgung  von
2  pCt.  Der  Finanzminister  mußte  damals  die  höherstehenden  Schuldentitel
zurückzahlen  und  konnte  die  neuen  Anleihen  nicht  über  pari  begeben.  Die
Staatsschuld  betrug  1272000000  „X,  davon  wurden  nur  607  Millionen
der  Konsolidation  unterworfen,  und  der  damalige  Finanzminister  protestierte
ausdrücklich  dagegen,  daß  er  in  Zukunft  nur  aus  den  Ueberschüssen  Tilgungen
  vornehmen  werde.  In  demselben  Sinne  sprach  sich  ein  Vertreter  der
damaligen  Mehrheit,  der  Abg.  v.  Benda,  aus.  Abg.  Virchow  vertrat  ebenfalls
den  Standtpunkt,  daß  der  Staat  eine  gesetzlich  festgelegte  Schuldentilgung
haben  müsse;  die  bloße  eventuelle  Tilgung  aus  Ueberschüssen  sei  verwerflich
und  verderblich.  Nach  einer  Polemik  gegen  den  Abg.  Richter,  der  die  Vorlage
  als  Automaten  bezeichnet  habe,  führt  der  Minister  weiter  aus:  Die
eigentliche  Schuldentilgung  habe  angeknüpft  an  das  Ergebnis  der  Eisenbahnüberschüsse
  und  an  den  bekannten  Antrag  Hammacher,  der  die  Ersparnisse
  bei  Amortisationen  von  Eisenbahnobligationen  für  die  Schuldenzahlung
bestimmte.  Diesen  Tilgungen  aber,  die  als  auf  dem  Etat  beruhend  jeder
Zeit  hätten  wegfallen  können,  müsse  jetzt  das  System  der  gesetzlich  geregelten