Full text : Staatsbürgerkunde.

Wirtschaftspflege.  Börsen.  Maße  und  Gewichte.  3895.  173

anderen  Abgaben  als  einer  beschränkten  Gebühr  für  den  überlassenen  Raum
(Marktstandsgeld)23).

2.  Märkte  für  Abschluß  von  Handelsgeschäften  sind  die  Börsen.
Sie  unterliegen  der  staatlichen  Genehmigung  und  der  Uberwachung  durch
einen  Staatskommissar.  Diese  soll  den  Übervorteilungen  und  gefährlichen
  Glücksspielen  vorbeugen,  zu  denen  der  Börsenverkehr  Anlaß  bietet.
Börsentermingeschäfte  sind  nur  beschränkt  zugelassen").  Im  Anschluß  daran
ist  zur  Verhütung  von  Unterschlagungen  die  Aufbewahrung  fremder  Wertpapiere
  (Depots)  geregelt5).

Eine  weitere,  noch  über  den  Handelsverkehr  hinausreichende  Bedeutung
hat  das  Maß--,  Gewichts=  und  Münzwesen,  das  nach  dem  Grundsatz  der
Zehnteilung  (Dezimalsystem)  einheitlich  im  Reiche  geordnet  ist  (§  65).

3.  Grundlagen  für  Maß  und  Gewicht  bilden  das  Meter
und  das  Kilogramm.  Beide  sind  auch  in  anderen  Kulturstaaten  eingeführt.
Als  Längenmaß  wird  das  Meter  (m)  geteilt  in  100  Zentimeter  (em)  und
1000  Millimeter  (tmm).  1000  m  heißen  Kilometer  (km).  Einheit  des  Flächenmaßes
  ist  das  Quadratmeter  (am),  geteilt  in  Quadratzentimeter  (gem)
und  Quadratmillimeter  (omm);  100  qm  bilden  das  Ar  (a),  100  a  das
Hektar  (ha)  und  100  ha  das  Quadratkilometer  (km).  Körpermaß  (Raumund
  Hohlmaß)  ist  das  Kubikmeter  (chm).  Der  1000.  Teil  ist  das  Liter  (h;
100|]  sind  ein  Hektoliter  (#l).  Als  Gewicht  gilt  das  Kilogramm  (kg),  geteilt.
in  1000  Gramm  (g),  das  Gramm  in  1000  Milligramm  (mg);  100  kg  heißen
Doppelzentner  (dz),  1000  kg  Tonne  (t).  Im  öffentlichen  Verkehr  dürfen
nur  geeichte  und  richtige  Maße,  Gewichte  und  Wagen  angewendet  und  bereit
  gehalten  werden?s).  Die  Eichung  erfolgt  durch  staatliche  Eichungsbehörden;
  Aufsichtsbehörde  im  Reich  ist  die  Normaleichungskommission)
—  Einheiten  bei  elektrischen  Messungen  sind  für  den  elektrischen
Widerstand  das  Ohm,  für  die  Stromstärke  das  Ampere  und  für  die  bewegende
  Kraft  (Spannung)  das  Volt?8).  —  Einer  ähnlichen  Prüfung  und
amtlichen  Beglaubigung  unterliegen  der  Raumgehalt  der  Schankgefäße
  für  Bier  und  Wein  in  Gast=  und  Schankwirtschaften?),  der

29)  Gew  O.  8  68  u.  preuß.  G.  26.  April  72  (GS.  (513).

24)  Börsen  G.  (neugefaßt)  08  (RGB.  215).

25)  Depot  G.  5.  Juli  96  (R.  183).

26)  RMaß=  u.  Gewichts  O.  30.  Mai  08  (RGB.  349),  preuß.  AG.  3.  Juni  12

(GE.  129).
27)  Eich  O.  8.  Nov.  11  (RGB.  960)  u.  Eichgebühren  O.  18.  Dez.  11  (R.
4

J.
28)  RG.  1.  Juni  98  (RGB.  905).
29)  RG.  20.  Juli  81  (RGB.  249),  erg.  24.  Juli  09  (RGB.  891).