Wirtschaftspflege. Börsen. Maße und Gewichte. 3895. 173
anderen Abgaben als einer beschränkten Gebühr für den überlassenen Raum
(Marktstandsgeld)23).
2. Märkte für Abschluß von Handelsgeschäften sind die Börsen.
Sie unterliegen der staatlichen Genehmigung und der Uberwachung durch
einen Staatskommissar. Diese soll den Übervorteilungen und gefährlichen
Glücksspielen vorbeugen, zu denen der Börsenverkehr Anlaß bietet.
Börsentermingeschäfte sind nur beschränkt zugelassen"). Im Anschluß daran
ist zur Verhütung von Unterschlagungen die Aufbewahrung fremder Wertpapiere
(Depots) geregelt5).
Eine weitere, noch über den Handelsverkehr hinausreichende Bedeutung
hat das Maß--, Gewichts= und Münzwesen, das nach dem Grundsatz der
Zehnteilung (Dezimalsystem) einheitlich im Reiche geordnet ist (§ 65).
3. Grundlagen für Maß und Gewicht bilden das Meter
und das Kilogramm. Beide sind auch in anderen Kulturstaaten eingeführt.
Als Längenmaß wird das Meter (m) geteilt in 100 Zentimeter (em) und
1000 Millimeter (tmm). 1000 m heißen Kilometer (km). Einheit des Flächenmaßes
ist das Quadratmeter (am), geteilt in Quadratzentimeter (gem)
und Quadratmillimeter (omm); 100 qm bilden das Ar (a), 100 a das
Hektar (ha) und 100 ha das Quadratkilometer (km). Körpermaß (Raumund
Hohlmaß) ist das Kubikmeter (chm). Der 1000. Teil ist das Liter (h;
100|] sind ein Hektoliter (#l). Als Gewicht gilt das Kilogramm (kg), geteilt.
in 1000 Gramm (g), das Gramm in 1000 Milligramm (mg); 100 kg heißen
Doppelzentner (dz), 1000 kg Tonne (t). Im öffentlichen Verkehr dürfen
nur geeichte und richtige Maße, Gewichte und Wagen angewendet und bereit
gehalten werden?s). Die Eichung erfolgt durch staatliche Eichungsbehörden;
Aufsichtsbehörde im Reich ist die Normaleichungskommission)
— Einheiten bei elektrischen Messungen sind für den elektrischen
Widerstand das Ohm, für die Stromstärke das Ampere und für die bewegende
Kraft (Spannung) das Volt?8). — Einer ähnlichen Prüfung und
amtlichen Beglaubigung unterliegen der Raumgehalt der Schankgefäße
für Bier und Wein in Gast= und Schankwirtschaften?), der
29) Gew O. 8 68 u. preuß. G. 26. April 72 (GS. (513).
24) Börsen G. (neugefaßt) 08 (RGB. 215).
25) Depot G. 5. Juli 96 (R. 183).
26) RMaß= u. Gewichts O. 30. Mai 08 (RGB. 349), preuß. AG. 3. Juni 12
(GE. 129).
27) Eich O. 8. Nov. 11 (RGB. 960) u. Eichgebühren O. 18. Dez. 11 (R.
4
J.
28) RG. 1. Juni 98 (RGB. 905).
29) RG. 20. Juli 81 (RGB. 249), erg. 24. Juli 09 (RGB. 891).