Bekanntmachungen.
I. Zur Nachricht wird öffentlich bekannt gemacht, daß mit Genehmigung der unterzeichneten
Stelle der Bürgermeister und Amts-Advokat Dr. August Zeutsch in Austedt zum
Justitiar des Heroldischen Patrimonial-Gerichte zu Mittelhausen, an die Stelle des bisherigen
Gerichts-Verwalters, Hof-Advokat Carl Stäps jebt hier, ernannt, auch in dieser
Eigenschaft durch das beauftragte Amt Allstedt am toten May dieses Jahres verpflichtet
und eingeführt worden ist. Weimar den zten July 1822.
Großherzogliche Süchsische Landes-Regierung.
von Gerstenbergk.
II. Mehrere vorgekommene Untersuchungen wegen Holzenkwendung haben ergeben,
daß unter Handwerkögesellen, Holzmachern und Tagelöhnern die irrige Meynung herrschend
geworden ist, als könne jeder mit Holz sich beschäftigende Arbeiter zum Feierabende ein beliebiges
Stück Holz oder auch Holzspähne eigenmächtig mitnehmen, ohne hierunter etwas Unerlaubtes
und Strafbares zu begehen. « "
Da jedoch diesem offenbaren Mißbrauche länger nicht nachgesehen werden kann, indem
dergleichen Aneignungen die Arbeitsherren und Eigenthümer des Holzes, ohne deren Wissen
und Willen sie geschehen, sehr benachtheiligen: so sinden Wir uns veranlaßt, hierdurch zur
Nachachtung diejenigen, die es angeht, zu erinnern, daß ein solches Mitnehmen von Holzstücken
oder Spähnen ohne besondere, vorher gesuchte und auêdrücklich ertheilte Erlaubniß
de5 Eigenthümers, es geschehe nun heimlich, oder öffentlich, stets als Entwendung im rechtlichen
Sinne zu betrachten ist, daher auch in vorkommenden Fällen jederzeit von Uns so angesehen
und ohne Berücksichtigung etwaigen Berufens auf Handwerksgebrauch mit der geseblichen
Strafe des Diebstahls geahndet werden muh.
Weimar den 25ten July 1822.
« Großhergogliche Sächsische Landes-Regierung.
von Gerstenbergk.
IIII Nach dem Ableben des zeitherigen Justitiars des Gerschte zu Thalborn, Amts-Abvokaten
Carl Wilhelm Pistorius in Großrudestedt, ist von Johann Christian Voigt zu
Oldisleben, als beliehenen Vasallen in Ansehung des Riktergutes zu Thalvorn, der Amts--Advokat
Carl Emil Andreas Friedrich Reichardt zu Buttstädt bey Großherzoglicher Regierung
zum neuen Justitiar des zu genanntem Rittergute gehörigen Patrimonial-Gerichtö vorgeschlagen
und diese Ernennung von unterzeichneter Stelle genehmigt worden, hierauf auch
die Verpflichtung und Einführung des bemeldeten Reichardtö von der dazu ernannten Kommission
am usten dieses Monaths geschehen. Weimar den oten August 71822.
Grohherzogliche Süächsische Landes-Regierung.
von Gerstenbergk.
IVv. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Grobherzoge, ist gnädigst anbesohlen worden,
daß die, in Ansehung des Schuldenmachens von Seiten des Militairs, bestehenden gesetz-