Contents : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1822. (6)

Bekanntmachungen.

I.  Zur  Nachricht  wird  öffentlich  bekannt  gemacht,  daß  mit  Genehmigung  der  unterzeichneten
  Stelle  der  Bürgermeister  und  Amts-Advokat  Dr.  August  Zeutsch  in  Austedt  zum
Justitiar  des  Heroldischen  Patrimonial-Gerichte  zu  Mittelhausen,  an  die  Stelle  des  bisherigen
  Gerichts-Verwalters,  Hof-Advokat  Carl  Stäps  jebt  hier,  ernannt,  auch  in  dieser
Eigenschaft  durch  das  beauftragte  Amt  Allstedt  am  toten  May  dieses  Jahres  verpflichtet
und  eingeführt  worden  ist.  Weimar  den  zten  July  1822.

Großherzogliche  Süchsische  Landes-Regierung.
von  Gerstenbergk.

II.  Mehrere  vorgekommene  Untersuchungen  wegen  Holzenkwendung  haben  ergeben,
daß  unter  Handwerkögesellen,  Holzmachern  und  Tagelöhnern  die  irrige  Meynung  herrschend
geworden  ist,  als  könne  jeder  mit  Holz  sich  beschäftigende  Arbeiter  zum  Feierabende  ein  beliebiges
Stück  Holz  oder  auch  Holzspähne  eigenmächtig  mitnehmen,  ohne  hierunter  etwas  Unerlaubtes
  und  Strafbares  zu  begehen.  «  "

Da  jedoch  diesem  offenbaren  Mißbrauche  länger  nicht  nachgesehen  werden  kann,  indem
dergleichen  Aneignungen  die  Arbeitsherren  und  Eigenthümer  des  Holzes,  ohne  deren  Wissen
und  Willen  sie  geschehen,  sehr  benachtheiligen:  so  sinden  Wir  uns  veranlaßt,  hierdurch  zur
Nachachtung  diejenigen,  die  es  angeht,  zu  erinnern,  daß  ein  solches  Mitnehmen  von  Holzstücken
  oder  Spähnen  ohne  besondere,  vorher  gesuchte  und  auêdrücklich  ertheilte  Erlaubniß
de5  Eigenthümers,  es  geschehe  nun  heimlich,  oder  öffentlich,  stets  als  Entwendung  im  rechtlichen
  Sinne  zu  betrachten  ist,  daher  auch  in  vorkommenden  Fällen  jederzeit  von  Uns  so  angesehen
  und  ohne  Berücksichtigung  etwaigen  Berufens  auf  Handwerksgebrauch  mit  der  geseblichen
  Strafe  des  Diebstahls  geahndet  werden  muh.

Weimar  den  25ten  July  1822.

«  Großhergogliche  Sächsische  Landes-Regierung.
von  Gerstenbergk.

IIII  Nach  dem  Ableben  des  zeitherigen  Justitiars  des  Gerschte  zu  Thalborn,  Amts-Abvokaten
  Carl  Wilhelm  Pistorius  in  Großrudestedt,  ist  von  Johann  Christian  Voigt  zu
Oldisleben,  als  beliehenen  Vasallen  in  Ansehung  des  Riktergutes  zu  Thalvorn,  der  Amts--Advokat
  Carl  Emil  Andreas  Friedrich  Reichardt  zu  Buttstädt  bey  Großherzoglicher  Regierung
zum  neuen  Justitiar  des  zu  genanntem  Rittergute  gehörigen  Patrimonial-Gerichtö  vorgeschlagen
  und  diese  Ernennung  von  unterzeichneter  Stelle  genehmigt  worden,  hierauf  auch
die  Verpflichtung  und  Einführung  des  bemeldeten  Reichardtö  von  der  dazu  ernannten  Kommission
  am  usten  dieses  Monaths  geschehen.  Weimar  den  oten  August  71822.

Grohherzogliche  Süächsische  Landes-Regierung.
von  Gerstenbergk.

IVv.  Von  Sr.  Königlichen  Hoheit,  dem  Grobherzoge,  ist  gnädigst  anbesohlen  worden,
daß  die,  in  Ansehung  des  Schuldenmachens  von  Seiten  des  Militairs,  bestehenden  gesetz-