Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Koöniglichen Preußischen Staaten. 
  
— No. 2. — 
  
  
  
(XNo. 3.) Edikt über bie Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen der 
Abgaben u. s. w. Vom 27ten Oktober 1810. 
2. .. . 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von 
Preußen 2c. 2c. 
Haben Uns bisher unablässig damit beschäftigt, die besten Mittel ausfindig 
zu machen, um den durch den letzten Krieg gesunkenen Wohlstand Unsers Staats 
wieder herzustellen, den Kredit empor zu heben und die Verpflichtungen zu erfüllen, 
welch der Staat gegen seine Glädubiger auf sich hat, insbesondere haben wir durch 
sehr große Anstrengungen, soviel als nur immer möglich war auf die an Se. Maje- 
siat den Kaiser der Franzosen zu entrichtende Kriegskontribution von 120 Millionen 
Franken abgetragen, so daß solche mit dem Ende des jetzt laufenden Jahres zur 
Hälfte abbezahlet seyn wird. Mit Rührung haben Wir die Beweise von Anhäng- 
lichkeit aller Klassen Unserer getreuen Unterthanen an Unsere Person, Unser Haus 
und Unsere Regierung bemerkt, insonderheit auch die Hülfe erkannt, welche Uns 
bei der Sicherstellung der gedachten Kontribution und bei der Aufbringung der einst- 
weilen nöthigen Fonds von Unsern getreuen Ständen und von dem Handelsstande 
mit gröster Bereitwilligkeit geleistet worden ist. Die Schwierigkeiten, welche Wir 
noch zu überwinden haben, sind beträchtlich, und erfordern noch zu Unserer Beküm- 
merniß nicht geringe Opfer. Wir vertrauen aber auf die Vorsehung, die Unsere 
nur auf die Rettung des Staats und auf das Wohl Unserer Unterthanen gerichteten 
Besirebungen segnen wird und auf die patriotischen Gesinnungen Unsers treuen 
WVolks. In dieser festen Zuversicht wollen Wir sowohl demselben, als den Gläubi- 
gern des Staats hier die Beschlüsse bekannt machen, welche Wir gefaßt haben, 
um den Zweck zu erreichen. 
Die dringendste Angelegenheit ist die gänzliche Erfüllung Unserer Verpflich- 
tungen gegen Frankreich, die daraus folgende Befestigung der freundschaftlichen 
Verhältnisse mit dieser Macht und die dadurch zu bewirkende Befreiung des Lan- 
des von der großen Last der Unterhaltung fremder Truppen in den Oder-Festun- 
gen und der Approvisionirung derselben für den Belagerungszustand. 
Jahrgang 1810. D Es
	        
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