Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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6. Destillateurs, die jaͤhrlich 800 Berliner Eimer Branntwein destilliren. 
7. Bauunternehmer, Zimmerleute, Maurer, die in der Regel uͤber 50 Gesellen 
und Burschen beschaͤftigen. 
8. Muͤhlenbesitzer, die uͤber 8 Mahlgaͤnge inne haben. 
9. Lohgerbereien, welche uͤber 50 Gruben halten. 
  
B. 
N der (Vor= und Zuname), wohnhaft in (Namen der Stadt oder des 
Dorfs oder des Kreises) um Ertheilung eines Gewerbescheines zum Betriebe 
(Benennung des Gewerbes) gebeten, und dabei erklärt hat, nicht allein dafür 
die tarifmäßige jährliche Steuer mit Rthlr. Gr., und zwar mit einem 
Viertheil gleich beim Empfange desselben und ferner in einvierteljährlichen Raten 
den 1sten September, den 1sten Oecember dieses, und den 1sten März künftigen 
Jahres entrichten, sondern sich auch bei Ausübung dieses Gewerbes nach den er- 
lassenen und noch zu erlassenden Polizei-Vorschriften und den ihn angehenden Be- 
stimmungen des Edikts vom 2. November 1810. achten zu wollen; so ist ihm ge- 
genwärtiger Gewerbeschein darüber ausgefertigt worden, vermöge dessen er für 
seine Person und zwar auf ein Jahr bis zum letzten Mai 181 befugt ist, das 
gedachte Gewerbe zu treiben, und darin die Hülfe Unserer Behörden nachzusuchen. 
den ten 181 
Die Abgaben= und Polizei-Deputation der Regierung. 
(Gandschrift des Inhabers.) 
  
No. 10.
	        
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