Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1811. (2)

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. 37. Wir empfehlen nicht minder die bessere Benutzung der in den 
Forsten und Feldmarken befindlichen kleinern Gewässer, zur Fischerei. Das 
Hinderniß der Beraubung wird durch die angeordnete strengere Polizei geho- 
ben, und der Nachtheil der hie und da durch das. Flachs= und Hanf-Röten 
"entsteht, kann gehoben werden, da es von der Willkühr, des Besitzers gbhän= 
gen soll, ob er solches ferner gestatten will oder nicht. 
§. 38. Bei Streitsachen über landwirthschaftliche Gegenstände wer- 
den oft Sachversiändige zu Gutachten vorgeschlagen, welche nicht hinlänglich 
qualifizirt sind. Um'die daraus für die Grundvesitzer entstehenden Berluste 
und Nachtheile zu verhüten, verordnen Wir hiermit, daß in dergleichen Fäl- 
len nur solche Gutachten gültig seyn sollen, welche von approbirten Oekono- 
miekommissarien oder Kreisverordneten abgegeben werden. 
h. 39. Bei gehöriger Befolgung und Benutzung der vorstehenden Anord- 
nungen, wird eine bedeutende Erweiterung und Verbesserung des Landbaues 
und der Forstwirthschaft nicht entstehen. Jeder Landwirth erhalt ein freies 
Feld zur Thätigkeit und Anwendung seiner Industrie. Es kommt nunmehr 
blos noch darauf an, die letztere allgemein zu erwecken und den schon sehr 
regen Sinn für reelle Verbesferungen auch unter diejenigen zu verbreiten, die 
bisher zu entfernt von den Quellen der Belehrung standen und auch ohne Mit- 
tel waren, solche zu benutzen. 
Es ist deshalb Unser Wunsch und Wille, daß erfahrne und praktische 
Landwirthe in gröôßern und kleinern Distrikten zusammentreten und praktische 
landwirthschaftliche Gesellschaften bilden, damit durch solche sowohl sichere Er- 
fabrungen und Kenmnisse, als auch manchorlei! Hulfsmittel verbreitet und 
ausgetauscht— werden mögen. 1 # 
Wir werden ein Central- Büreau in Unserer Residenz errichten, welches 
diese verschiedenen Associationenin Unsern sämmtlichen Staaten in eine gewisse 
Verbindung setzt, Berichte und Anfragen von ihnen fordert und erhält, nicht 
nur Rathschläge ertheilt, sondern auch durch Besorgung von Werkzeugen, 
Sämereien, Viehracen und in gewissen Geschäften erfahrnen Arbeitern die 
gewünschte Hülfe leistet. Auch wird diesos Central-Bürcau gerechte und zweck- 
mäßige Wünsche des ländlichen Publikums) die ihm zbdurch die Associationen 
zukommen, den obersten Staatsbehördem Lortragen und empfehlen. : 
Das Nähere thierüber wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden, und 
wolken! Wir für jetzt nur bemerkon) daß die: Kostenz welche die Geschäfte die- 
ser Societäten erfordern und insbesondere die Salarirung des Sekretairs von 
Unserem Kassen- getragen werden 'sollen. ν, 
* Die- Organisation der Sot#etäben witd. ihs#nen selbst, jedoch nach gemim# 
mener Rücksprache mit dem Central= Särcan überlassen und braucht: micht?in 
allen3 Distrikten gleichförmig zu seyn. “ 
S. 40.
	        
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