Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1811. (2)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 16. 
  
  
  
(No. 34.) Konigliches Edikt, die Ermößigung des Ausfuhr-Imposts für Wolle von 2 Thlr. 
pro Stein auf 4 gGr. betreffend. Vom Gten Juny 1811. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von 
Preußen 2c. ꝛc. 
Wir haben Uns aus den Berichten über den Erfolg der bisher abge- 
haltenen Wollmärkte überzeugt, daß die bisherigen Gründe, aus welchen der 
Ausfuhr-Impost für den Stein Wolle auf 2 Thaler bestimmt war, jetzt 
wegfallen, und diesemnach beschlossen, daß dieser Impost von jetzt an auf- 
hören, und vom Stein Wolle nur 4 Gr. Cour. Ausgangsgefäll bezahlt wer- 
den soll, um eine Uebersicht von dem Gange dieses Handels zu behalten, 
welches hiedurch dem Publikum, so wie allen Behörden zur Nachachtung be- 
kannt gemacht wird. 
Berlin, den bten Juny 1811. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Hardenberg. 
  
Jahrgang 1811. 
—. 
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(Jo. 35.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 30ften Juny 1811.)
	        
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